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Unterlagen für eine Anlage in Strengelbach
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Strengelbach braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Strengelbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Ab dem 1. April 2026 müssen alle Baugesuche in Strengelbach über die kantonale Plattform eBau (Smart Service Portal ag.ch) eingereicht werden.
Die Gemeinde verlangt, möglichst alle Dokumente (z.B. Umgebungspläne, Energienachweise, Grenzbaurechte, Dienstbarkeiten, Erdbeben-Konformitätserklärung) bereits mit dem Baugesuch einzureichen; Nachforderungen sind umgehend und unaufgefordert nachzuliefern.
Die Gebühren richten sich nach dem kommunalen Baugebührenreglement; bei Vorentscheiden wird eine anteilsmässige Gebühr erhoben (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/reglement_vers_1_4_definiti_nach_ewg-17-06-2015.pdf).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Für Vorhaben ohne nachbarliche oder öffentliche Interessen
Für Vorhaben ohne nachbarliche oder öffentliche Interessen gilt das vereinfachte Verfahren; die Anstösser bestätigen ihre Zustimmung auf dem kommunalen Formular (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Formular-vereinfachtes-Verfahren_1-Unterschrift.pdf).
Nur wenn: Für Ausfahrten und Knoten
Für Ausfahrten und Knoten gilt das kommunale Merkblatt «Sicht an Knoten und Ausfahrten» (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Sicht-an-Knoten-und-Ausfahrten.pdf).
Nur wenn: Projektänderungen während des Verfahrens
Projektänderungen während des Verfahrens sind mit grün markierten Plänen einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Strengelbach laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau, Brittnauerstrasse 3, 4802 Strengelbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Strengelbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Strengelbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.