baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch

Unterlagen für einen Abbruch in Spreitenbach

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Spreitenbach braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Spreitenbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

0 von 7 Pflichtunterlagen beisammen0 %

Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Massstabsgetreue Baueingabepläne sind generell 3-fach einzureichen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das kommunale Baugesuchsformular (Word-Vorlage auf spreitenbach.ch) ist bei jeder Baueingabe 3-fach einzureichen.

  • Bei jeder Baueingabe ist ein aktueller Grundbuchauszug (1 Exemplar) beizulegen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Bei Relevanz von Ausnützung/Baumasse (§ 6 Abs. 1 BNO)

    Bei Relevanz von Ausnützung/Baumasse (§ 6 Abs. 1 BNO) ist die BZ/AZ-Berechnung mit Planschema 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Grünflächenrelevanz (§ 6 Abs. 1 BNO)

    Bei Grünflächenrelevanz (§ 6 Abs. 1 BNO) ist eine Grünflächenberechnung mit Schema 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Näher- oder Grenzbaurecht

    Bei Näher- oder Grenzbaurecht (§ 47 Abs. 2 BauG beachten) sind die Dienstbarkeitsverträge 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Hochwassergefährdung

    Bei Hochwassergefährdung (vorgängig abzuklären) ist das Formular Hochwasser 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Für Ausnahmebewilligungen

    Für Ausnahmebewilligungen (Voraussetzungen § 67 BauG) ist eine Begründung 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Grabenaufbruch in öffentlichem Raum

    Bei Grabenaufbruch in öffentlichem Raum sind Grabenaufbruchformular und aktueller Katasterplan je 2-fach einzureichen (Formular auf spreitenbach.ch).

  • Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren

    Für das vereinfachte Verfahren stellt die Gemeinde ein eigenes Formular «Zustimmung Nachbarn» bereit (Word-Vorlage auf spreitenbach.ch).

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Bahnhofstrasse 2, 8957 Spreitenbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Spreitenbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Spreitenbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.