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Unterlagen für eine Anlage in Spreitenbach

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Spreitenbach braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Spreitenbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Massstabsgetreue Baueingabepläne sind generell 3-fach einzureichen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das kommunale Baugesuchsformular (Word-Vorlage auf spreitenbach.ch) ist bei jeder Baueingabe 3-fach einzureichen.

  • Bei jeder Baueingabe ist ein aktueller Grundbuchauszug (1 Exemplar) beizulegen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Bei Relevanz von Ausnützung/Baumasse (§ 6 Abs. 1 BNO)

    Bei Relevanz von Ausnützung/Baumasse (§ 6 Abs. 1 BNO) ist die BZ/AZ-Berechnung mit Planschema 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Grünflächenrelevanz (§ 6 Abs. 1 BNO)

    Bei Grünflächenrelevanz (§ 6 Abs. 1 BNO) ist eine Grünflächenberechnung mit Schema 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Näher- oder Grenzbaurecht

    Bei Näher- oder Grenzbaurecht (§ 47 Abs. 2 BauG beachten) sind die Dienstbarkeitsverträge 2-fach einzureichen.

  • Für die Material- und Farbgestaltung ist das kommunale Farb- und Materialkonzept-Formular 2-fach einzureichen (Formular auf spreitenbach.ch).

  • Nur wenn: Bei Hochwassergefährdung

    Bei Hochwassergefährdung (vorgängig abzuklären) ist das Formular Hochwasser 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Lärmschutzrelevanz (§ 63 BNO)

    Bei Lärmschutzrelevanz (§ 63 BNO) ist ein Schallschutznachweis 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Für Ausnahmebewilligungen

    Für Ausnahmebewilligungen (Voraussetzungen § 67 BauG) ist eine Begründung 2-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Grabenaufbruch in öffentlichem Raum

    Bei Grabenaufbruch in öffentlichem Raum sind Grabenaufbruchformular und aktueller Katasterplan je 2-fach einzureichen (Formular auf spreitenbach.ch).

  • Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren

    Für das vereinfachte Verfahren stellt die Gemeinde ein eigenes Formular «Zustimmung Nachbarn» bereit (Word-Vorlage auf spreitenbach.ch).

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Bahnhofstrasse 2, 8957 Spreitenbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Spreitenbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Spreitenbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.