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Unterlagen für eine Anlage in Schönenwerd
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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Schönenwerd braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Schönenwerd, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Zusätzlich zum Situationsplan 1:500 ist eine Situation der Werkleitungen im Massstab 1:100 mit den Hausanschlüssen (Elektrisch, Telecom, Wasser, Abwasser, Gas, Fernwärme etc.) einzureichen.
In den Bauplänen 1:100 sind bestehende Bauteile schwarz, Abbruch gelb und neue Bauteile rot darzustellen.
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Baueingabe im Doppel mit dem Baugesuchsformular der Gemeinde Schönenwerd; alle Dokumente müssen von Bauherr, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein.
Der Abschluss des Bauvorhabens ist der Gemeinde zu melden (Schlussabnahme); der Bauverwaltung sind anschliessend die Revisionspläne (Pläne des ausgeführten Bauwerks) zuzustellen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Für Grenz- und Näherbaurechte
Für Grenz- und Näherbaurechte genügt die Unterschrift des Nachbarn nicht; erforderlich ist ein notariell beglaubigter Dienstbarkeitsvertrag mit Eintrag im Grundbuch.
Nur wenn: Bei grösseren/komplexen Projekten
Bei grösseren/komplexen Projekten leitet die Bauverwaltung das vollständige Dossier zur technischen Prüfung an ein spezialisiertes Ingenieurbüro weiter; der Aufwand wird der Bauherrschaft zusammen mit den Gemeindegebühren in Rechnung gestellt (Reglement über Grundeigentümer-Beiträge und Gebühren, 4. Abschnitt Bauwesen).
Voranfragen sollen schriftlich erfolgen; wird eine technische Beurteilung erwartet, wird bei komplizierteren Projekten eine externe Stelle beauftragt, deren Kosten der Bauherrschaft verrechnet werden.
Einreichen
Baugesuche in Schönenwerd laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Oltnerstrasse 7, 5012 Schönenwerd. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Schönenwerd entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Schönenwerd; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.