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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Rothrist

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Rothrist braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Rothrist, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationspläne nicht älter als 12 Monate mit vollständiger Übersicht der umliegenden Nachbarparzellen (AGIS.ch).

  • Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Aussenansichten sowie Quer- und Längsschnitte 1:100 oder 1:50, inkl. Längsschnitt durch Garagenausfahrten (vom Garagentor bis Strassengrenze). In Fassaden und Schnitten sind bestehende und neue Terrainhöhen sowie die auf das bestehende Terrain vermasste Erdgeschosskote (Fixpunkt) anzugeben; Terraingestaltung bis zu den Parzellengrenzen, Fenstergrössen i/L sowie Boden- und Fensterflächenmasse im Grundriss.

  • Mit dem Baugesuch ist der Abteilung Planung und Bau der Werkplan im Massstab 1:50 für die Entwässerung einzureichen; massgebend ist das Abwasserreglement vom 31. März 2023.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Sämtliche Pläne und der Baugesuchsumschlag sind vom Bauherrn, Planverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet im Doppel einzureichen, die Pläne A4 gefaltet sowie zusätzlich im PDF-Format.

  • Detaillierte Berechnung der Ausnutzungsziffer mit Schema sowie kubische Berechnung mit Schema sind Bestandteil des Baugesuchs.

  • Der Bauherr muss der Abteilung Planung und Bau die Baustadien Schnurgerüst, Kanalisation, Rohbaukontrolle und Fertigstellung vor Bezug (Bezugskontrolle) rechtzeitig melden; bei Nichtbeachtung gehen Mehrkosten zu Lasten des Bauherrn. Mangelhafte Pläne und fehlende Unterlagen führen zur Rückweisung des Baugesuchs.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Ein Autoabstellplatznachweis ist mit dem Baugesuch einzureichen.

  • Nur wenn: bei Umbauten

    Neben der Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise ist bei Umbauten die Deklaration zur Überprüfung der Erdbebensicherheit einzureichen.

  • Nur wenn: Für Luft/Wasser-Wärmepumpen

    Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist der Lärmschutznachweis (cercle bruit) einzureichen; für Erdsonden-Wärmepumpen ist zusätzlich eine Bewilligung des BVU, Abteilung für Umwelt, einzuholen.

  • Für die Ersatzabgabe ist das Formular 'Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe' mit einem vollständigen Satz Projektplänen 1-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Für Gewerbe- und Fabrikbauten

    Für Gewerbe- und Fabrikbauten ist die Genehmigung durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) notwendig; die Gesuchseingabe erfolgt 2-fach an die Abteilung Planung und Bau.

  • Nur wenn: Für Ölfeuerungsanlagen und Behälter von Benzin, Petrol, Rohöl usw

    Für Ölfeuerungsanlagen und Behälter von Benzin, Petrol, Rohöl usw. ist ein spezielles Formular mit Projektplänen und Beschrieb im Doppel einzureichen (Genehmigung BVU, Abteilung Umweltschutz/Tankanlagen).

  • Nur wenn: Bei Umbauten oder Abänderung genehmigter Pläne

    Bei Umbauten oder Abänderung genehmigter Pläne sind die Planvorlagen farblich anzulegen: grau = bestehend, gelb = Abbruch, rot = neu.

Einreichen

Baugesuche in Rothrist laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Bernstrasse 108, 4852 Rothrist. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Rothrist entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Rothrist; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.