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Unterlagen für einen Neubau in Reinach (BL)

Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Reinach (BL) braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 16 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Reinach (BL), je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

    § 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote

  • Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

    § 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)

  • Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026): zonenrelevante Höhenkoten durch unabhängiges Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt

  • Dem Baugesuch ist ein höchstens ein halbes Jahr alter, datierter Originalsituationsplan des zuständigen Nachführungs-Geometerbüros beizulegen: Sutter Ingenieur+Planungsbüro AG, Hauptstr. 52, 4153 Reinach (Tel. 061 711 14 34).

  • Kopie des Situationsplanes mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil und Strassenname/Flurbezeichnung ist vierfach einzureichen (statt der kantonal üblichen 2-fachen Ausfertigung).

  • Vollständige Projektdarstellung im Massstab mind. 1:100 mit wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu) und Zweckbestimmung der Räume in vierfacher Ausführung (statt 2-fach); bei Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten zusammen mit Einrichtungsgesuch (KIGA) fünffach.

Formulare und Nachweise

  • Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

    § 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL

  • Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

  • Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    § 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich

  • Alle Baugesuche in Reinach sind beim Bauinspektorat Reinach (Hauptstrasse 10, 4153 Reinach) einzureichen, nicht beim kantonalen Bauinspektorat. Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat mit eigenem Baugesuchsformular ('Baugesuch' Reinach, mit Vermerk der ein-/mehrfach einzureichenden Unterlagen) und Kerndatenblatt. Zwischenbericht an Gesuchsteller innert 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).

    § 87 Abs. 3 Bst. d RBV: Zivilschutz-Unterlagen bei Neubauten, in denen sich regelmässig Personen aufhalten; Wegleitung Baugesuche BL

  • Nur wenn: Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

    Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

    § 87 Abs. 3 Bst. a RBV (SGS 400.11)

  • Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.

    Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

    § 87 Abs. 3 Bst. h RBV

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    § 87 Abs. 3 Bst. e RBV

  • Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung

    Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen

  • Nur wenn: bei Baugesuchen für Industrie- und Gewerbebauten, sowie für Mehrfamilienhäuser und allen Projekten mit Autoeinstellhallen; bei Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Bauten kann in der Regel darauf verzichtet werden

    Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Abschnitt Brandschutz; § 79 RBV

  • Nur wenn: Beim Neubau von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern.

    Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL, Kap. 4.5

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen

    Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.

    § 87 Abs. 3 Bst. i RBV (SGS 400.11)

  • Nur wenn: bei Neu- und Ersatzbauten, soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben

    Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.

    § 87 Abs. 3 Bst. k RBV (SGS 400.11)

  • Nur wenn: bei bestehenden Dienstbarkeiten

    Ein Grundbuchauszug ist nur erforderlich bei bestehenden Dienstbarkeiten (z. B. Näher- und Grenzbaurechte); Bezug beim Grundbuchamt Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim.

  • Nur wenn: Bei Neubauten

    Bei Neubauten ist zusätzlich das Formular Gebäude- und Wohnungserhebung einzureichen (Zusatzanforderung Bauinspektorat Reinach).

  • Kanalisations- und Wasseranschlussgesuche mit den Belastungswerten sind im laufenden Baugesuchsverfahren beim Bauinspektorat der Gemeinde Reinach einzureichen (Kanalisation: Infrastruktur Ver- und Entsorgung, Tel. 061 511 63 74; Wasser: Wasserversorgung, Tel. 061 511 62 11).

  • Nur wenn: Sofern notwendig

    Sofern notwendig ist der Parkplatznachweis mit dem Formular PP-Berechnung inkl. Lageplan der Parkplätze zu erbringen (Konkretisierung der kantonalen Baseline); ergänzend besteht ein kommunales 'Merkblatt Parkplätze' (https://www.reinach-bl.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/bauen-stadtentwicklung/Baugesuche/Merkblatt_Parkplaetze.pdf).

  • Nur wenn: Planänderungen im laufenden Verfahren

    Planänderungen im laufenden Verfahren sind mit dem Formular 'Deklaration Planänderung' vierfach einzureichen und in den Plänen grün anzulegen (Alt = grau, Neu = rot, Abbruch = gelb).

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit Baumbestand

    Für Bauvorhaben mit Baumbestand gilt das kommunale 'Merkblatt Baumschutz auf Baustellen' des Bauinspektorats Reinach (Schutzmassnahmen für Bäume während der Bauphase). Quelle: https://www.reinach-bl.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/bauen-stadtentwicklung/Baugesuche/Brosch_Merkblatt-Baumschutz-auf-Baustellen.pdf

Einreichen

Baugesuche in Reinach (BL) laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Bauinspektorat der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Reinach (BL) entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Reinach (BL); im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.