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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Reinach (BL)
Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Reinach (BL) braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Reinach (BL), je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).
Pläne
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
§ 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
§ 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)
Kopie des Situationsplanes mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil und Strassenname/Flurbezeichnung ist vierfach einzureichen (statt der kantonal üblichen 2-fachen Ausfertigung).
Vollständige Projektdarstellung im Massstab mind. 1:100 mit wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu) und Zweckbestimmung der Räume in vierfacher Ausführung (statt 2-fach); bei Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten zusammen mit Einrichtungsgesuch (KIGA) fünffach.
Formulare und Nachweise
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
§ 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
§ 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich
Alle Baugesuche in Reinach sind beim Bauinspektorat Reinach (Hauptstrasse 10, 4153 Reinach) einzureichen, nicht beim kantonalen Bauinspektorat. Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat mit eigenem Baugesuchsformular ('Baugesuch' Reinach, mit Vermerk der ein-/mehrfach einzureichenden Unterlagen) und Kerndatenblatt. Zwischenbericht an Gesuchsteller innert 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
§ 87 Abs. 3 Bst. h RBV
Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
§ 87 Abs. 3 Bst. e RBV
Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen
Nur wenn: bei bestehenden Dienstbarkeiten
Ein Grundbuchauszug ist nur erforderlich bei bestehenden Dienstbarkeiten (z. B. Näher- und Grenzbaurechte); Bezug beim Grundbuchamt Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim.
Kanalisations- und Wasseranschlussgesuche mit den Belastungswerten sind im laufenden Baugesuchsverfahren beim Bauinspektorat der Gemeinde Reinach einzureichen (Kanalisation: Infrastruktur Ver- und Entsorgung, Tel. 061 511 63 74; Wasser: Wasserversorgung, Tel. 061 511 62 11).
Nur wenn: Planänderungen im laufenden Verfahren
Planänderungen im laufenden Verfahren sind mit dem Formular 'Deklaration Planänderung' vierfach einzureichen und in den Plänen grün anzulegen (Alt = grau, Neu = rot, Abbruch = gelb).
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit Baumbestand
Für Bauvorhaben mit Baumbestand gilt das kommunale 'Merkblatt Baumschutz auf Baustellen' des Bauinspektorats Reinach (Schutzmassnahmen für Bäume während der Bauphase). Quelle: https://www.reinach-bl.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/bauen-stadtentwicklung/Baugesuche/Brosch_Merkblatt-Baumschutz-auf-Baustellen.pdf
Einreichen
Baugesuche in Reinach (BL) laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Bauinspektorat der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Reinach (BL) entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Reinach (BL); im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.