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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Pratteln
Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Pratteln braucht 5 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Pratteln, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).
Pläne
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
§ 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
§ 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)
Formulare und Nachweise
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
§ 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
§ 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
§ 87 Abs. 3 Bst. h RBV
Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
§ 87 Abs. 3 Bst. e RBV
Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen
Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.
Für Renovationen/bauliche Veränderungen im geschützten Ortskern (Kernzone) stellt die Gemeinde ein eigenes 'Gesuchsformular: Renovation' (Gesuch_Renovation.pdf) bereit; in der Kernzone gelten besondere Vorschriften zu Gestaltung und Denkmalschutz. Quelle: https://www.pratteln.ch/publikationen/377135
Nur wenn: in der Kernzone
Abweichend von der blossen Meldepflicht (30 Tage vor Baubeginn) in Bau- und Landwirtschaftszonen sind Solaranlagen in der Kernzone bewilligungspflichtig und müssen gestalterisch genügend angepasst sein. Quelle: https://www.pratteln.ch/bauen/12667
Nur wenn: Bei Bauvorhaben, die öffentliche Strassen/Plätze beanspruchen
Bei Bauvorhaben, die öffentliche Strassen/Plätze beanspruchen, muss vor Baubeginn eine verkehrspolizeiliche Anordnung der Gemeindepolizei vorliegen (§ 12 kant. Strassenverkehrsrecht). Eingabefristen nach Dauer: bis 6 Tage mind. 10 Arbeitstage vorher (Bewilligung Gemeindepolizei), 7–60 Tage mind. 4 Wochen (10-tägige Einsprachefrist), über 60 Tage mind. 8 Wochen (Gemeinderat, 30-tägige Publikation im Amtsblatt). Quelle: https://www.pratteln.ch/bauen/12682
Nur wenn: Kleinere Projekte wie Gartenhäuschen/Geräteschuppen bis 12 m² Grundfläche sowie Wasser-/Kanalisationsanschlüsse, Reklamegesuche und Sichtschutz
Kleinere Projekte wie Gartenhäuschen/Geräteschuppen bis 12 m² Grundfläche sowie Wasser-/Kanalisationsanschlüsse, Reklamegesuche und Sichtschutz (Zäune, Mauern) werden über die Gemeinde (Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt) bewilligt. Quelle: https://www.pratteln.ch/bauen/12667
Einreichen
Baugesuche in Pratteln laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt (Bauverwaltung), Gartenstrasse 13, 4133 Pratteln. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Pratteln entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Pratteln; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.