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Unterlagen für eine Anlage in Pratteln

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Pratteln braucht 5 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Pratteln, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

    § 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote

  • Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

    § 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)

Formulare und Nachweise

  • Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

    § 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL

  • Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    § 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.

    Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

    § 87 Abs. 3 Bst. h RBV

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    § 87 Abs. 3 Bst. e RBV

  • Nur wenn: bei Baugesuchen für Industrie- und Gewerbebauten, sowie für Mehrfamilienhäuser und allen Projekten mit Autoeinstellhallen; bei Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Bauten kann in der Regel darauf verzichtet werden

    Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Abschnitt Brandschutz; § 79 RBV

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.

    Für Renovationen/bauliche Veränderungen im geschützten Ortskern (Kernzone) stellt die Gemeinde ein eigenes 'Gesuchsformular: Renovation' (Gesuch_Renovation.pdf) bereit; in der Kernzone gelten besondere Vorschriften zu Gestaltung und Denkmalschutz. Quelle: https://www.pratteln.ch/publikationen/377135

  • Nur wenn: in der Kernzone

    Abweichend von der blossen Meldepflicht (30 Tage vor Baubeginn) in Bau- und Landwirtschaftszonen sind Solaranlagen in der Kernzone bewilligungspflichtig und müssen gestalterisch genügend angepasst sein. Quelle: https://www.pratteln.ch/bauen/12667

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben, die öffentliche Strassen/Plätze beanspruchen

    Bei Bauvorhaben, die öffentliche Strassen/Plätze beanspruchen, muss vor Baubeginn eine verkehrspolizeiliche Anordnung der Gemeindepolizei vorliegen (§ 12 kant. Strassenverkehrsrecht). Eingabefristen nach Dauer: bis 6 Tage mind. 10 Arbeitstage vorher (Bewilligung Gemeindepolizei), 7–60 Tage mind. 4 Wochen (10-tägige Einsprachefrist), über 60 Tage mind. 8 Wochen (Gemeinderat, 30-tägige Publikation im Amtsblatt). Quelle: https://www.pratteln.ch/bauen/12682

Einreichen

Baugesuche in Pratteln laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt (Bauverwaltung), Gartenstrasse 13, 4133 Pratteln. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Pratteln entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Pratteln; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.