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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Ottenbach
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Ottenbach braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Ottenbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Situationsplan 1:100 (Vermassung, Abstände zu Grenzen, Gebäuden, Strassen, Wald und Gewässern, Zu-/Wegfahrten) ist immer beizulegen; erhältlich beim Ingenieurbüro gpw (Grundbuchgeometer der Gemeinde).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Das Baugesuchdossier (Baugesuch, Plansätze, Berechnungen) ist vierfach komplett in Papierform sowie zusätzlich als vollständige Dokumentation in PDF-Form elektronisch einzureichen.
Baugesuch und Planunterlagen sind von der Bauherrschaft und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
Ein Grundbuchauszug ist dem Baugesuch immer beizulegen (erhältlich beim Grundbuchamt Affoltern).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Bei Um-/Neubauten von Kanalisationsanlagen
Bei Um-/Neubauten von Kanalisationsanlagen haben die Kanalisationsunterlagen der Norm Liegenschaftsentwässerung SN 592 000:2024, der VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter 2019 und der Richtlinie/Praxishilfe Regenwasserbewirtschaftung (AWEL, 2022) zu entsprechen.
Nur wenn: Bei Um-, An- und Ausbauten oder anderen Änderungen
Bei Um-, An- und Ausbauten oder anderen Änderungen sind bestehende Bauteile schwarz, neue rot und abzubrechende gelb darzustellen.
Nur wenn: Für Gartenanlagen/Einfriedungen
Für Gartenanlagen/Einfriedungen gelten EG ZGB §§ 169-172, 177, 178 und die VErV; gewachsenes Terrain möglichst nicht verändern, Böschungsneigung höchstens 2:3, ortsübliche einheimische Pflanzen; keine invasiven Pflanzen und keine Feuerbrand-Wirtspflanzen.
Einreichen
Baugesuche in Ottenbach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung (Hochbau), Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Ottenbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Ottenbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.