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Unterlagen für eine Anlage in Ottenbach
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Ottenbach braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Ottenbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Situationsplan 1:100 (Vermassung, Abstände zu Grenzen, Gebäuden, Strassen, Wald und Gewässern, Zu-/Wegfahrten) ist immer beizulegen; erhältlich beim Ingenieurbüro gpw (Grundbuchgeometer der Gemeinde).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Das Baugesuchdossier (Baugesuch, Plansätze, Berechnungen) ist vierfach komplett in Papierform sowie zusätzlich als vollständige Dokumentation in PDF-Form elektronisch einzureichen.
Baugesuch und Planunterlagen sind von der Bauherrschaft und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
Ein Grundbuchauszug ist dem Baugesuch immer beizulegen (erhältlich beim Grundbuchamt Affoltern).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Bei Um-, An- und Ausbauten oder anderen Änderungen
Bei Um-, An- und Ausbauten oder anderen Änderungen sind bestehende Bauteile schwarz, neue rot und abzubrechende gelb darzustellen.
Einreichen
Baugesuche in Ottenbach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung (Hochbau), Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Ottenbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Ottenbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.