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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Opfikon

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Opfikon braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Opfikon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Amtliche Katasterkopie im Massstab 1:500 mit eingetragenen Baulinien sowie Wald- und Gewaesserabstandslinien, zu beziehen beim Nachfuehrungsgeometer Gossweiler Ingenieure AG.

  • Alle wesentlichen Gebaeude- und Grundstuecksecken sind mit Meereskoten (gewachsenes und gestaltetes Terrain) zu markieren und der Hoehenbezugspunkt im Umgebungsplan deutlich zu kennzeichnen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Baugesuche mit Eingabe ab 1.1.2026 sind ausschliesslich elektronisch ueber eBaugesucheZH einzureichen, Papierform ist nicht mehr moeglich.

  • Grundbuchauszug vom Notariat und Grundbuchamt Wallisellen, der nicht aelter als sechs Monate sein darf.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Bei Neubauten oder verkehrsintensiven Nutzungsaenderungen

    Bei Neubauten oder verkehrsintensiven Nutzungsaenderungen richtet sich die Zahl der Abstellplaetze nach der kommunalen Parkplatz-Verordnung der Stadt Opfikon.

  • Nur wenn: Vorhaben in laermbelasteten Gebieten (Flughafennaehe) mit Immissionsgrenzwertueberschreitungen

    Vorhaben in laermbelasteten Gebieten (Flughafennaehe) mit Immissionsgrenzwertueberschreitungen sind mit einem Laermgutachten einzureichen.

  • Darstellbare Vorhaben (Gebaeude, wesentliche Terrainveraenderungen, Mauern ab 1.5 m) sind vor der Publikation horizontal und vertikal auszustecken und duerfen waehrend der Auflagefrist nicht entfernt werden.

  • Nur wenn: In den Kernzonen Opfikon und Oberhausen

    In den Kernzonen Opfikon und Oberhausen unterliegen sonst befreite Kleinbauten, Reklamen, Antennen und Solaranlagen der Bewilligungspflicht; die Kernzonenplaene sind zu beachten.

Einreichen

Baugesuche in Opfikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Baurecht, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Opfikon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Opfikon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.