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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Oensingen
Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Oensingen braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Oensingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV
Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV
Zwingende Angaben: Grundrisse mit Vermassung, Boden- und Fensterflächen; Fassaden mit Gebäudebreite, First- und Gebäudehöhe, Terrain bestehend und neu, Böschungswinkel, Abgrabungen/Aufschüttungen, Höhenkoten; Schnitte mit Höhenkoten, Gebäudebreite, Parzellengrenzen, Terrain bestehend/neu, Böschungswinkel.
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Gemeinde-Titelblatt Baugesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228879) mit Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Planverfasser; Beilagen gemäss Inhaltsverzeichnis: 1x Auszug aus dem Grundbuch, 1x Baubeschrieb (Gemeindeformular, https://www.oensingen.ch/_doc/4369514), 1x Situation 1:500, Grundriss-/Schnitt-/Fassadenpläne, Anschlussgesuche Werke, Berechnungen (AZ, GZ, Parkplätze), Energienachweis, nachbarschaftliche Abmachungen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Gemeindeformulare: Kanalisationsanschlussgesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228867), Wasseranschlussgesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228873), Versickerungs-/Einleitungsgesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228870). Beim Versickerungsgesuch ist vor Baubeginn ein Versickerungsversuch durch ein geologisches Institut/Ingenieurbüro auf Kosten der Bauherrschaft auszuführen; Ergebniskopie an die Bauverwaltung.
Nur wenn: In den Kernzonen (KO, K Dz, KUd), Geschäftszonen Gs2–5 entlang der Hauptstrasse, Industriezone und Arealen mit Gestaltungsplanpflicht
Gemäss Merkblatt Qualitätssicherung (https://www.oensingen.ch/_doc/6134887): In den Kernzonen (KO, K Dz, KUd), Geschäftszonen Gs2–5 entlang der Hauptstrasse, Industriezone und Arealen mit Gestaltungsplanpflicht beginnt die Planung mit einer Voranfrage; per Planungsvereinbarung wird je nach Vorhaben ein qualitätssicherndes Verfahren (Workshopverfahren, Studienauftrag oder Architekturwettbewerb) mit Expertengremium und Expertenbericht verlangt; ggf. Gestaltungsplan auf Basis des Richtprojekts.
Nur wenn: In einigen Quartieren gilt auf Gemeindestrassen eine Gewichtsbeschränkung von 26 t
Gemäss Merkblatt Baustellenerschliessung (https://www.oensingen.ch/_doc/7087492): In einigen Quartieren gilt auf Gemeindestrassen eine Gewichtsbeschränkung von 26 t; Ausnahmebewilligungen sind idealerweise bereits mit dem Baugesuch, spätestens 2 Wochen vor Beanspruchung schriftlich/per E-Mail zu beantragen (Angaben zu Baustelle, Bauherrschaft, Bauleitung, Begründung, Dauer).
Nur wenn: bei entsprechenden Abbruch-/Bauvorhaben
Merkblatt Schadstoffermittlung/Entsorgungskonzept (https://www.oensingen.ch/_doc/4369520) und Formular Baustellen-Entsorgungskonzept/Entsorgungserklärung (https://www.oensingen.ch/_doc/4369517) sind bei entsprechenden Abbruch-/Bauvorhaben beizubringen.
Einreichen
Baugesuche in Oensingen laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Abteilung Bau, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oensingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oensingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.