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Unterlagen für eine Anlage in Oberglatt
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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Oberglatt braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Oberglatt, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Einzureichen ist der Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch die Acht Grad Ost AG, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten (Tel. 043 500 44 00).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Das vollständig ausgefüllte Baugesuch sowie sämtliche Unterlagen sind mindestens vierfach gemäss BVV einzureichen.
Ein Grundbuchauszug ist zwingend beizulegen (§ 5 lit. a BVV); Ausstellung durch das Notariat und Grundbuchamt Niederglatt (Tel. 044 752 34 00).
Angaben über äussere Materialien und Farben sind zwingender Bestandteil des Baugesuchs (§ 5 lit. c BVV).
Dem Baugesuch sind aktuelle Fotos beizulegen (§ 5 lit. n BVV).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Bei Unterschreitung des Grenzabstands
Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist die nachbarliche Zustimmung (Näherbaurecht) einzureichen (§ 5 lit. l BVV).
Das Wasseranschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn in dreifacher Ausführung einzureichen, mit Katasterkopie 1:500 und blauer Einzeichnung der Hausanschlussleitungen inkl. Leitungskaliber, Rohrmaterial, Formstücken und Absperrorganen.
Das Elektroanschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn einfach einzureichen (Katasterkopie 1:500, Grundriss Keller/UG oder EG 1:100 mit Zählerstandort); zuständig ist das EW Oberglatt, vertreten durch das Ingenieurbüro Janzi AG. Für die Gebiete Hofstetten und Industriegebiet Asp sind die EKZ zuständig.
Für die Baustelleninstallation ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn ein Gesuch in dreifacher Ausführung mit Katasterkopie 1:500 oder Umgebungsplan 1:100 (mit eingezeichneten Installationen) einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Oberglatt laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Immobilien, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oberglatt entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oberglatt; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.