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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Oberglatt

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Oberglatt braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Oberglatt, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Einzureichen ist der Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch die Acht Grad Ost AG, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten (Tel. 043 500 44 00).

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Das vollständig ausgefüllte Baugesuch sowie sämtliche Unterlagen sind mindestens vierfach gemäss BVV einzureichen.

  • Ein Grundbuchauszug ist zwingend beizulegen (§ 5 lit. a BVV); Ausstellung durch das Notariat und Grundbuchamt Niederglatt (Tel. 044 752 34 00).

  • Angaben über äussere Materialien und Farben sind zwingender Bestandteil des Baugesuchs (§ 5 lit. c BVV).

  • Dem Baugesuch sind aktuelle Fotos beizulegen (§ 5 lit. n BVV).

  • Die Schnurgerüstabnahme erfolgt durch den Grundbuchgeometer; mit der Erstellung der Grundmauern darf erst nach der Schnurgerüstabnahme begonnen werden. Nach Bauvollendung sind neue oder veränderte Gebäude vom Grundbuchgeometer einmessen zu lassen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Bei Unterschreitung des Grenzabstands

    Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist die nachbarliche Zustimmung (Näherbaurecht) einzureichen (§ 5 lit. l BVV).

  • Das Gesuch für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung ist spätestens 4 Wochen vor Baubeginn in fünffacher Ausführung einzureichen: u. a. Katasterkopie 1:500 mit roter Einzeichnung der Hausanschlussleitungen bis zur öffentlichen Abwasserleitung und Grundrissplan 1:100 mit Höhenkoten, Rohrmaterial/-kaliber und Gefälle.

  • Das Wasseranschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn in dreifacher Ausführung einzureichen, mit Katasterkopie 1:500 und blauer Einzeichnung der Hausanschlussleitungen inkl. Leitungskaliber, Rohrmaterial, Formstücken und Absperrorganen.

  • Das Elektroanschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn einfach einzureichen (Katasterkopie 1:500, Grundriss Keller/UG oder EG 1:100 mit Zählerstandort); zuständig ist das EW Oberglatt, vertreten durch das Ingenieurbüro Janzi AG. Für die Gebiete Hofstetten und Industriegebiet Asp sind die EKZ zuständig.

  • Nur wenn: Bei Neubauten und wesentlichen Anbauten

    Bei Neubauten und wesentlichen Anbauten ist das Schutzraumprojekt vor Baubeginn zu bewilligen; einzureichen sind 4-fach: Gesuchsformular (Teil Projektverfasser), Katasterkopie 1:500 mit Schutzraum und Trümmerbereich, Grundriss-/Schnitt-/Fassadenpläne, Schutzraum-Detailplan 1:50 mit Schnitt 1:50 sowie die statische Berechnung. Kontrollorgan: Geoinfra Ingenieure AG, Kemptthal (Tel. 052 354 21 11).

  • Für die Baustelleninstallation ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn ein Gesuch in dreifacher Ausführung mit Katasterkopie 1:500 oder Umgebungsplan 1:100 (mit eingezeichneten Installationen) einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Oberglatt laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Immobilien, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oberglatt entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oberglatt; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.