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Unterlagen für eine Zweckänderung in Oberentfelden

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Oberentfelden braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Oberentfelden, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Grundrisse aller Stockwerke mind. 1:100 oder 1:50; im Kellergrundriss sind die dimensionierten Kanalisationsleitungen einzuzeichnen. Boden- und Fensterflächenmasse sind im Grundriss einzutragen, in Fassaden und Schnitten bestehende und neue Terrainhöhen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Sämtliche Pläne und der Baugesuchsumschlag sind vom Bauherrn, vom Verfasser und vom Grundeigentümer unterzeichnet im Doppel einzureichen; die Pläne auf Normalformat A4 (21x29.7 cm) gefaltet.

  • Die Beilagenliste des kommunalen Formulars verlangt einen amtlichen Grundbuchauszug (im Doppel) als Beilage zum Baugesuch.

  • Leitungsanschlüsse (Elektrizität, Kanalisation, Wasser, Gas, Telefon) sind im Situationsplan einzuzeichnen und das Anschlussgesuch für Strom/Wasser/Abwasser ist in separater Mappe einzureichen.

  • Die Ausnützungsziffer ist detailliert und mit Schema zu berechnen und dem Gesuch beizulegen; das Formular fragt zulässige AZ nach Zonenordnung und AZ nach Bauprojekt ab.

  • Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Ein Parkplatznachweis ist gemäss Beilagenliste zum Baugesuch einzureichen; Abstellplätze und Garagen sowie die Zufahrt werden baupolizeilich geprüft.

  • Beim Aufstellen der Profile sind die Grenzsteine freizulegen und zu markieren; die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen. Datum der Profilstellung wird im Formular erfasst und durch die Bauverwaltung kontrolliert.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Kanalisationspläne bis zum Anschluss an die Gemeindekanalisation sowie Angaben über Dach- und Platzentwässerung; Versickerung ist wo immer möglich vorzusehen.

  • Nur wenn: Bei Mehrfamilienhäusern

    Bei Mehrfamilienhäusern ist ein Längsschnitt durch die Tiefgaragenausfahrt einzureichen; generell werden Längenprofile für Garagenausfahrten geprüft.

  • Nur wenn: Wird kein Schutzraum erstellt

    Wird kein Schutzraum erstellt, ist der Antrag zur Leistung einer Schutzraum-Ersatzabgabe als Beilage einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Mehrfamilienhäusern

    Bei Mehrfamilienhäusern ist ein Nachweis des Kinderspielplatzes einzureichen.

  • Für den Hochwasserschutznachweis oder die Selbstdeklaration ist das Formular der Aargauischen Gebäudeversicherung zu verwenden (agv-ag.ch).

  • Nur wenn: Für Gewerbe- und Industriebauten

    Für Gewerbe- und Industriebauten ist zusätzlich das separate Gesuchsformular des Amtes für Wirtschaft und Arbeit einzureichen; für Öl- und Gasfeuerungsanlagen sowie Tankanlagen Projektpläne und Beschrieb im Doppel; zudem Brandschutzgesuch und Baustellen-Installationsplan gemäss Beilagenliste.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oberentfelden entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oberentfelden; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.