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Unterlagen für einen Abbruch in Oberentfelden
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Oberentfelden braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Oberentfelden, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Sämtliche Pläne und der Baugesuchsumschlag sind vom Bauherrn, vom Verfasser und vom Grundeigentümer unterzeichnet im Doppel einzureichen; die Pläne auf Normalformat A4 (21x29.7 cm) gefaltet.
Die Beilagenliste des kommunalen Formulars verlangt einen amtlichen Grundbuchauszug (im Doppel) als Beilage zum Baugesuch.
Beim Aufstellen der Profile sind die Grenzsteine freizulegen und zu markieren; die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen. Datum der Profilstellung wird im Formular erfasst und durch die Bauverwaltung kontrolliert.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Für den Hochwasserschutznachweis oder die Selbstdeklaration ist das Formular der Aargauischen Gebäudeversicherung zu verwenden (agv-ag.ch).
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oberentfelden entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oberentfelden; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.