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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Niederglatt
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Niederglatt braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Niederglatt, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Katasterpläne (Nachführung Vermessung, Leitungskataster) sind gemäss Adressverzeichnis des Merkblatts beim Ingenieurbüro Müller AG, 8157 Dielsdorf (Tel. 043 422 10 00) zu beziehen.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Baugesuchformular 3-fach sowie aktuelle Pläne (Katasterplan, Grundriss-, Ansichts- und Schnittpläne) 3-fach einzureichen; je nach Vorhaben weitere Plansätze (z.B. für kantonale Amtsstellen). Alle Unterlagen vollständig, datiert und unterzeichnet.
Aktueller Grundbuchauszug einzureichen; erhältlich beim Notariat und Grundbuchamt Niederglatt, 8172 Niederglatt (Tel. 044 852 39 00). Kein Maximalalter genannt.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Spätestens vor Baufreigabe
Spätestens vor Baufreigabe sind je nach Umfang zur Prüfung und Bewilligung einzureichen: Baustelleninstallationsplan, Wasseranschlussgesuch, Kanalisationsprojekt, Nachweis energetische Massnahmen (Projektkontrolle), Gesuche für Feuerungsanlagen sowie Weiteres gemäss Auflagen der Baubewilligung.
Nur wenn: Bei Ausnahmegesuchen
Für Ausnahmegesuche ist eine Begründung einzureichen; gemäss Fussnote zudem Einverständnis aller Grundeigentümer bei StWEG oder Miteigentum, Prospektunterlagen und Fotos.
Einreichen
Baugesuche in Niederglatt laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau und Planung, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Niederglatt entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Niederglatt; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.