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Unterlagen für eine Anlage in Niederglatt

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Niederglatt braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Niederglatt, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterpläne (Nachführung Vermessung, Leitungskataster) sind gemäss Adressverzeichnis des Merkblatts beim Ingenieurbüro Müller AG, 8157 Dielsdorf (Tel. 043 422 10 00) zu beziehen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Baugesuchformular 3-fach sowie aktuelle Pläne (Katasterplan, Grundriss-, Ansichts- und Schnittpläne) 3-fach einzureichen; je nach Vorhaben weitere Plansätze (z.B. für kantonale Amtsstellen). Alle Unterlagen vollständig, datiert und unterzeichnet.

  • Aktueller Grundbuchauszug einzureichen; erhältlich beim Notariat und Grundbuchamt Niederglatt, 8172 Niederglatt (Tel. 044 852 39 00). Kein Maximalalter genannt.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Bei Ausnahmegesuchen

    Für Ausnahmegesuche ist eine Begründung einzureichen; gemäss Fussnote zudem Einverständnis aller Grundeigentümer bei StWEG oder Miteigentum, Prospektunterlagen und Fotos.

Einreichen

Baugesuche in Niederglatt laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau und Planung, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Niederglatt entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Niederglatt; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.