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Unterlagen für einen Abbruch in Neuenhof

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Neuenhof braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Neuenhof, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Aktueller Situations-/Katasterplan oder AGIS-Auszug 1:500 mit vollständiger Übersicht der Nachbarparzellen sowie Situationsplan 1:500 mit Vermassung des Bauvorhabens, Grenzabständen, Baulinien und Höhenfixpunkt.

  • Grundrisse aller Stockwerke 1:100 oder 1:50, bei Mehrfamilienhäusern mit Möblierung; Boden-, Fenster-, Balkon- und Abstellraumflächen sind einzutragen.

  • In Fassaden und Schnitten sind bestehende und neue Terrainhöhen sowie die auf das massgebende Terrain vermasste EG-Kote (Fixpunkt) anzugeben; die Gestaltung des neuen Terrains muss bis mindestens 1 m über die Parzellengrenzen ersichtlich sein.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Sämtliche Unterlagen sind bei der Abteilung Bau und Planung in elektronischer Form (PDF) und physisch 3-fach einzureichen.

  • Ausser im vereinfachten Verfahren müssen Bauprofile Höhe, Umrisse, Dachneigungen, Gesamthöhe (Dachrand/Firsthöhe), EG-Kote (±0.00) und Terrainveränderungen anzeigen und bereits mit der Baugesuchseingabe stehen; Grenzsteine freilegen, EG-Kote sichtbar bezeichnen.

  • Baugesuchumschlag, sämtliche Pläne (Format 21x30 gefaltet) und Unterlagen sind datiert und von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in zu unterzeichnen; ohne (Allein-)Eigentum sind alle Eigentümerunterschriften oder eine rechtsgültige Vollmacht sowie bei juristischen Personen der Nachweis der Unterschriftsberechtigung erforderlich.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben sind ein amtlicher Grundbuchauszug und ein Baubeschrieb einzureichen.

  • Detaillierte Berechnungen mit Plannachweis: Bruttogeschossfläche (bei Umbauten alt/neu), Grünflächenziffer, Spiel- und Begegnungsplätze sowie Attikageschoss.

  • Detaillierter Nachweis mit Plannachweis zu massgebendem Terrain, Untergeschoss und Abgrabungen.

  • Nachweis der Abstellräume/Keller sowie der Entsorgungsstelle (Container, Spezialsammlungen).

  • Hochwasserschutznachweis inklusive Oberflächenwasserabfluss gemäss kantonalen Vorgaben.

  • Nur wenn: Bei mehr als 200 m3 Bauabfällen

    Bei mehr als 200 m3 Bauabfällen sind ein Schadstoffbericht und ein Entsorgungskonzept einzureichen.

  • Kubische Berechnung (umbauter Raum); bei Umbauten Farbkonvention grau/schwarz für bestehende, gelb für abzubrechende und rot für neue Bauteile.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Zürcherstrasse 107, 5432 Neuenhof. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Neuenhof entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Neuenhof; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.