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Unterlagen für einen Neubau in Möriken-Wildegg
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Neubau in Möriken-Wildegg braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 15 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Möriken-Wildegg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Grundbuchplankopie 1:500 oder 1:1000, 3-fach, mit vermasstem Projekteintrag in Rot sowie Gemeinde, Nordpfeil, Massstab und Massstabbalken, Parzellennummern und Titelblock (Bauherr/in, Projektverfasser/in, Bauvorhaben, Datum, Unterschriften).
Grundrisse mit Nutzungsangaben sowie Raum- und Fensterflächen, Schnitte und Ansichten, 3-fach; bei An-, Um- und Ausbauten sowie Abbrüchen sind kolorierte Pläne unabdingbar, Fotos bestehender Gebäudeansichten sind dienlich.
Bestehende Bauteile schwarz, abzubrechende gelb, neue rot; alle Unterlagen sind mit dem Bauvorhaben zu bezeichnen und mit Datum und Unterschrift der Bauherrschaft zu versehen. Unvollständige Gesuche können zurückgewiesen werden, Mehraufwand wird nach Gebührenreglement verrechnet.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Das unterschriebene Baugesuchsformular ist 3-fach einzureichen (Exemplare für Gemeinderat, Bauherrschaft und RTB).
Zusätzlich sind die Unterlagen digital auf Datenträger oder per E-Mail an info@rtb-wildegg.ch einzureichen.
Bauprofile müssen ohne Aufforderung vor der öffentlichen Auflage stehen; das Profilierungsdatum ist auf dem Titelblatt zu vermerken, Grenzsteine sind freizulegen und zu markieren, die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
§ 51 Abs. 1 lit. b BauV
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Situationsplan mit Lage des Strassenkanals und der Anschlussleitung; Kanalisationsplan 1:50/1:100 mit vollständigen Entwässerungsangaben (Schmutz-, Meteor-, Sickerwasser, Bacheinleitungen), Längenprofil vom Fallstrang bis zum öffentlichen Kanal inkl. Schnitt sowie Rohrmaterial, Durchmesser und Gefälle.
Formular 'Gebäude' zur Erfassung der Daten für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister.
Für die Brandschutzbeurteilung sind ein zusätzlicher Plansatz und eine Kopie des Baugesuchsumschlags einzureichen.
Eingabe baulicher Zivilschutz: Antrag auf Ersatzabgabe oder Projektgenehmigungsformular mit Schutzraumplan 1:50.
Nur wenn: bei technischen Anlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagen
Nachweis der Einhaltung der Lärmschutzverordnung bei technischen Anlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagen usw.
Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer; bei Umbau-/Abbruchliegenschaften mit Angaben zur bestehenden BGF.
Parkplatzberechnung gemäss VSS-Norm inkl. Plannachweis.
Einzeichnung der Sichtzonen gemäss kantonalem Merkblatt 'Sicht im Strassenraum'; Einmündungsradien mindestens 3.00 m.
Nur wenn: Angaben bei Gewerbe-, Industrie- und Lagerbauten
Art und Menge des Lagerguts (Produkteliste), anfallende Abfälle und deren Entsorgung sowie Lager-/Materialumschlag in m3/Jahr oder t/Jahr.
Nur wenn: für Näher- und Grenzbaurechte bzw. für das vereinfachte Verfahren bei Klein- und Anbauten, Plätzen und Einfriedungen
Unterschriften der angrenzenden Grundeigentümer auf den kommunalen Zusatzformularen für Näher- und Grenzbaurechte bzw. für das vereinfachte Verfahren bei Klein- und Anbauten, Plätzen und Einfriedungen; für Hauptbauten Dienstbarkeitsvertrag(-Entwurf).
Nur wenn: Je nach Projekt
Je nach Projekt: detaillierter Baubeschrieb mit Material- und Farbkonzept der Aussenhülle, Umgebungsplan mit Bepflanzung sowie Hochwasserschutznachweis; bei Projekten ohne Kanalisationsplan Angaben zur Entwässerung.
Einreichen
Zuständig ist Bauverwaltung (Regionale Technische Betriebe RTB), Hardring 12, 5103 Wildegg. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Möriken-Wildegg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Möriken-Wildegg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.