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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Möriken-Wildegg

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Hinweis: Die Bauverwaltung von Moeriken-Wildegg wird von den Regionalen Technischen Betrieben RTB in Wildegg gefuehrt, nicht von der Gemeindeverwaltung, erkennbar an der Mail-Domain rtb-wildegg.ch. Anfragen und Baugesuchspost gehen dorthin.

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Möriken-Wildegg braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Möriken-Wildegg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Grundbuchplankopie 1:500 oder 1:1000, 3-fach, mit vermasstem Projekteintrag in Rot sowie Gemeinde, Nordpfeil, Massstab und Massstabbalken, Parzellennummern und Titelblock (Bauherr/in, Projektverfasser/in, Bauvorhaben, Datum, Unterschriften).

  • Grundrisse mit Nutzungsangaben sowie Raum- und Fensterflächen, Schnitte und Ansichten, 3-fach; bei An-, Um- und Ausbauten sowie Abbrüchen sind kolorierte Pläne unabdingbar, Fotos bestehender Gebäudeansichten sind dienlich.

  • Bestehende Bauteile schwarz, abzubrechende gelb, neue rot; alle Unterlagen sind mit dem Bauvorhaben zu bezeichnen und mit Datum und Unterschrift der Bauherrschaft zu versehen. Unvollständige Gesuche können zurückgewiesen werden, Mehraufwand wird nach Gebührenreglement verrechnet.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das unterschriebene Baugesuchsformular ist 3-fach einzureichen (Exemplare für Gemeinderat, Bauherrschaft und RTB).

  • Zusätzlich sind die Unterlagen digital auf Datenträger oder per E-Mail an info@rtb-wildegg.ch einzureichen.

  • Bauprofile müssen ohne Aufforderung vor der öffentlichen Auflage stehen; das Profilierungsdatum ist auf dem Titelblatt zu vermerken, Grenzsteine sind freizulegen und zu markieren, die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer; bei Umbau-/Abbruchliegenschaften mit Angaben zur bestehenden BGF.

  • Einzeichnung der Sichtzonen gemäss kantonalem Merkblatt 'Sicht im Strassenraum'; Einmündungsradien mindestens 3.00 m.

  • Nur wenn: Angaben bei Gewerbe-, Industrie- und Lagerbauten

    Art und Menge des Lagerguts (Produkteliste), anfallende Abfälle und deren Entsorgung sowie Lager-/Materialumschlag in m3/Jahr oder t/Jahr.

  • Nur wenn: für Näher- und Grenzbaurechte bzw. für das vereinfachte Verfahren bei Klein- und Anbauten, Plätzen und Einfriedungen

    Unterschriften der angrenzenden Grundeigentümer auf den kommunalen Zusatzformularen für Näher- und Grenzbaurechte bzw. für das vereinfachte Verfahren bei Klein- und Anbauten, Plätzen und Einfriedungen; für Hauptbauten Dienstbarkeitsvertrag(-Entwurf).

  • Nur wenn: Je nach Projekt

    Je nach Projekt: detaillierter Baubeschrieb mit Material- und Farbkonzept der Aussenhülle, Umgebungsplan mit Bepflanzung sowie Hochwasserschutznachweis; bei Projekten ohne Kanalisationsplan Angaben zur Entwässerung.

Einreichen

Zuständig ist Bauverwaltung (Regionale Technische Betriebe RTB), Hardring 12, 5103 Wildegg. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Möriken-Wildegg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Möriken-Wildegg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.