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Unterlagen für eine Anlage in Maur

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Maur braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Maur, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan mit Baulinien vom Grundbuchgeometer Gossweiler Ingenieure AG (geodaten@gossweiler.com, 044 802 77 11): verifiziert, mit Abbruch-/Neubau-Markierung, Vermassung, Abständen und Abstandslinien.

  • Bericht zur Ermittlung des massgebenden Terrains mit Grundlagen (Archivpläne), aktueller Höhenkotenplan mit eingebettetem Neubauprojekt, Gegenüberstellung ermitteltes/aktuelles Terrain sowie verifizierte Höhenkoten an den Gebäudeeckpunkten; massgebendes und heutiges Terrain sind als Linien in den Ansichtsplänen darzustellen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Alle Unterlagen sind 3-fach in Papierform einzureichen oder elektronisch über das Portal eBaugesucheZH und zusätzlich 2-fach in Papierform. Die Gemeinde Maur hat das volldigitale E-Baugesuch noch nicht eingeführt.

  • Aktueller Original-Grundbuchauszug mit Wortlaut der Anmerkungen und Dienstbarkeiten; zu bestellen beim Notariat Uster (044 752 39 90, uster@notariate.zh.ch).

  • Gemäss Art. 45 Abs. 1 nBZO i. V. m. § 238a PBG ist der aktuelle Baumbestand zu ermitteln und in einem schriftlichen Konzept aufzuzeigen, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden; Fällungen sind schriftlich zu begründen.

  • Das kommunale Zusatzformular «Entsorgung von Bauabfällen» ist mit dem Baugesuch einzureichen.

  • Angaben über Farben und Materialien sind mit dem Formular «Farbkonzept» einzureichen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

Einreichen

Baugesuche in Maur laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Planung, Zürichstrasse 8, 8124 Maur. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Maur entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Maur; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.