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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Maur
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Maur braucht 19 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Maur, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Katasterplan mit Baulinien vom Grundbuchgeometer Gossweiler Ingenieure AG (geodaten@gossweiler.com, 044 802 77 11): verifiziert, mit Abbruch-/Neubau-Markierung, Vermassung, Abständen und Abstandslinien.
Bericht zur Ermittlung des massgebenden Terrains mit Grundlagen (Archivpläne), aktueller Höhenkotenplan mit eingebettetem Neubauprojekt, Gegenüberstellung ermitteltes/aktuelles Terrain sowie verifizierte Höhenkoten an den Gebäudeeckpunkten; massgebendes und heutiges Terrain sind als Linien in den Ansichtsplänen darzustellen.
Bei Neu- und Umbauten zwingend: Entwässerungskonzept im Trennsystem (Priorisierung Versickerung vor Gewässereinleitung vor Mischsystem, mit Begründungsumkehr), Flächennutzungsplan und Umgebungsplan 1:100/1:200 je 4-fach sowie Beurteilung der Versickerungsmöglichkeiten mittels geologischen Gutachtens; Kontrollorgan ist das Ingenieurbüro Bünzli AG, Ebmatingen (044 980 20 90).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Alle Unterlagen sind 3-fach in Papierform einzureichen oder elektronisch über das Portal eBaugesucheZH und zusätzlich 2-fach in Papierform. Die Gemeinde Maur hat das volldigitale E-Baugesuch noch nicht eingeführt.
Aktueller Original-Grundbuchauszug mit Wortlaut der Anmerkungen und Dienstbarkeiten; zu bestellen beim Notariat Uster (044 752 39 90, uster@notariate.zh.ch).
Gemäss Art. 45 Abs. 1 nBZO i. V. m. § 238a PBG ist der aktuelle Baumbestand zu ermitteln und in einem schriftlichen Konzept aufzuzeigen, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden; Fällungen sind schriftlich zu begründen.
Das kommunale Zusatzformular «Entsorgung von Bauabfällen» ist mit dem Baugesuch einzureichen.
Angaben über Farben und Materialien sind mit dem Formular «Farbkonzept» einzureichen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Umschwung
Bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Umschwung zwingend: Umgebungsplan 1:100/1:200 mit Substraten (A-/B-/C-Horizont) und Substratstärken bei Unterbauung, Flächennachweis (versiegelt/sickerfähig/ökologisch wertvoll), Bauinstallationsplan 1:100 mit Kranstandort und Gehölz-Schutzkonzept sowie Pflanzenliste mit wissenschaftlichen Artnamen; Neophyten und Kultivare max. 25 %, invasive Neophyten verboten. Wurden erhaltenswerte Bäume vorgängig entfernt: Luftfotos mit amtlicher Vermessung aus den Jahren 3–8 vor der Planung.
Nur wenn: Bei entsprechenden Bauvorhaben
Bei entsprechenden Bauvorhaben ist ein Nachweis betreffend hindernisfreiem Bauen einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Maur laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Planung, Zürichstrasse 8, 8124 Maur. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Maur entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Maur; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.