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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Lenzburg
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Lenzburg braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Lenzburg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationspläne auf Basis einer aktuellen Katasterplankopie sind dem Gesuch beizulegen.
Grundrisse sämtlicher Stockwerke im Massstab 1:100.
Alle Fassaden-/Aussenansichten im Massstab 1:100.
Quer- und Längsschnitte im Massstab 1:100.
Kanalisationsplan im Massstab 1:100; die städtische Wegleitung zur Planeingabe Siedlungsentwässerung ist zu beachten (PDF: https://www.lenzburg.ch/_docn/5175928/SiedlungsentwaesserungWegleitungzurPlaneingabe.pdf).
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Sämtliche Pläne und das Baugesuchsformular sind von Bauherrschaft, Verfasser/in und Grundeigentümer/in unterzeichnet in je 2 Exemplaren einzureichen.
Alle Unterlagen sind zusätzlich in digitaler Form als PDF einzureichen, per E-Mail an hochbau@lenzburg.ch oder auf USB-Stick.
Der Abteilung Stadtplanung & Hochbau sind folgende Baustadien rechtzeitig zu melden: Schnurgerüst, Kanalisation, Tankanlage, Luftschutzkeller (Armierung), Rohbaukontrolle und Fertigstellung vor Bezug (Bezugskontrolle).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Bei Unterschreitung von Grenzabständen durch Klein-/Anbauten
Bei Unterschreitung von Grenzabständen durch Klein-/Anbauten ist die kommunale Vereinbarung zu Näher- und Grenzbaurecht beizubringen.
Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren
Für das vereinfachte Verfahren ist das kommunale Zustimmungsformular der Betroffenen einzureichen.
Einreichen
Zuständig ist Stadtplanung & Hochbau (Bauverwaltung), Kronenplatz 24, 5600 Lenzburg. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Lenzburg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Lenzburg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.