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Unterlagen für einen Neubau in Küttigen

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Küttigen braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Küttigen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Der Katasterplan ist über den offiziellen Bestellkanal (Link «Katasterplan bestellen» auf der Dienstleistungsseite) zu beziehen und dem Gesuch zugrunde zu legen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Küttigen verweist für die Baueingabe auf das kantonale Baugesuchsformular (Formulare/Merkblätter der Abteilung für Baubewilligungen, ag.ch) statt auf ein eigenes Gemeindeformular.

  • Die Schnurgerüstkontrolle hat auf Kosten der Bauherrschaft durch ein Unternehmen zu erfolgen, das präzise Bauvermessungen durchführen kann; der Abteilung Bau ist eine Abnahmebestätigung vorzulegen.

  • Die Bauherrschaft ist verpflichtet, die Baukontrollen gemäss erteilter Baubewilligung zu melden; die Meldekarten stehen im Online-Schalter der Gemeinde bereit. Ergänzend gelten die «Allgemeinen Bedingungen und Auflagen» zu Baubewilligungen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: In der Dorfkern- und angrenzenden Dorfzone sowie an exponierten Lagen

    In der Dorfkern- und angrenzenden Dorfzone sowie an exponierten Lagen gelten erhöhte Anforderungen an architektonische Gestaltung, Grösse, Gliederung, Material- und Farbwahl; die Gemeinde empfiehlt Kontaktaufnahme mit der Abteilung Bau vor Projektierungsbeginn. Für die Dorfkernzone gilt zudem das Merkblatt «Dachflächenfenster».

  • Nur wenn: Für Luft/Wasser-Wärmepumpen

    Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist der Lärmschutznachweis (Cercle-Bruit-Formular) beizubringen.

  • Nur wenn: Gemäss AGV-Gefährdungsübersicht Hochwasser/Oberflächenabfluss

    Gemäss AGV-Gefährdungsübersicht Hochwasser/Oberflächenabfluss ist gegebenenfalls das Formular Hochwasserschutznachweis der Aargauischen Gebäudeversicherung einzureichen.

  • Nur wenn: Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben

    Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben ist die Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume (kantonales Verfahren) einzuholen; das Formular ist auf der Dienstleistungsseite verlinkt.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Küttigen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Küttigen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.