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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Küttigen
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Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Küttigen braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Küttigen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Der Katasterplan ist über den offiziellen Bestellkanal (Link «Katasterplan bestellen» auf der Dienstleistungsseite) zu beziehen und dem Gesuch zugrunde zu legen.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Küttigen verweist für die Baueingabe auf das kantonale Baugesuchsformular (Formulare/Merkblätter der Abteilung für Baubewilligungen, ag.ch) statt auf ein eigenes Gemeindeformular.
Die Schnurgerüstkontrolle hat auf Kosten der Bauherrschaft durch ein Unternehmen zu erfolgen, das präzise Bauvermessungen durchführen kann; der Abteilung Bau ist eine Abnahmebestätigung vorzulegen.
Die Bauherrschaft ist verpflichtet, die Baukontrollen gemäss erteilter Baubewilligung zu melden; die Meldekarten stehen im Online-Schalter der Gemeinde bereit. Ergänzend gelten die «Allgemeinen Bedingungen und Auflagen» zu Baubewilligungen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
§ 51 Abs. 1 lit. b BauV
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: In der Dorfkern- und angrenzenden Dorfzone sowie an exponierten Lagen
In der Dorfkern- und angrenzenden Dorfzone sowie an exponierten Lagen gelten erhöhte Anforderungen an architektonische Gestaltung, Grösse, Gliederung, Material- und Farbwahl; die Gemeinde empfiehlt Kontaktaufnahme mit der Abteilung Bau vor Projektierungsbeginn. Für die Dorfkernzone gilt zudem das Merkblatt «Dachflächenfenster».
Nur wenn: Für Luft/Wasser-Wärmepumpen
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist der Lärmschutznachweis (Cercle-Bruit-Formular) beizubringen.
Nur wenn: Gemäss AGV-Gefährdungsübersicht Hochwasser/Oberflächenabfluss
Gemäss AGV-Gefährdungsübersicht Hochwasser/Oberflächenabfluss ist gegebenenfalls das Formular Hochwasserschutznachweis der Aargauischen Gebäudeversicherung einzureichen.
Nur wenn: Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben
Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben ist die Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume (kantonales Verfahren) einzuholen; das Formular ist auf der Dienstleistungsseite verlinkt.
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Bau, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Küttigen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Küttigen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.