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Unterlagen für einen Umbau in Kölliken

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Kölliken braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 14 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Kölliken, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan M 1:500 oder 1:1000 ist 2-fach beizulegen; Bezug über das Geoportal geoview.

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten mindestens im Massstab 1:100, unterzeichnet, sind 2-fach einzureichen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Die kommunale Baugesuchsmappe ist unterzeichnet in zwei Exemplaren einzureichen (Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in mit Ort und Datum).

  • Alle Dokumente sind zusätzlich in digitaler Form (PDF) per E-Mail an bauverwaltung@koelliken.ch oder auf USB-Stick einzureichen, jedes Dokument als einzelne Datei.

  • Dem Gesuch ist ein Lieferschein beizulegen, der alle Pläne (Plan-Nr./Datum), Unterlagen und Beilagen auflistet.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Für das vereinfachte Baugesuchsverfahren

    Für das vereinfachte Baugesuchsverfahren ist das kommunale Unterschriftenformular (Zustimmung der Nachbarn) zu verwenden.

  • Nur wenn: je nach Vorhaben

    Entwässerungsunterlagen/Kanalisationsplan sind gemäss der separaten kommunalen Aufstellung «Unterlagen Kanalisation» einzureichen; zusätzlich Umgebungsplan mind. 1:100 (2-fach) je nach Vorhaben.

  • Nur wenn: ab 38 Wohneinheiten/Zimmern

    Gesuch für Schutzraumbau inkl. Grundrisse/Schnitte/Ansichten min. 1:100 (1-fach) oder Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe mit kommunalem Formular; der Bau ist zwingend ab 38 Wohneinheiten/Zimmern.

  • Nur wenn: Bei Mehrfamilienhäusern ab 8 Wohnungen

    Bei Mehrfamilienhäusern ab 8 Wohnungen ist ein Gesuch für die Stellungnahme der Procap-Fachstelle Hindernisfreies Bauen inkl. Plänen (1-fach) einzureichen.

  • Berechnung der Ausnutzungsziffer/anrechenbaren Geschossfläche, der Grünflächenziffer GFZ und der Fläche der Attikageschosse, jeweils inkl. Schemaplan (1-fach).

  • Nur wenn: bei Mehrfamilienhäusern

    Berechnung der Parkfelder nach VSS-Norm (1-fach), Nachweis der Fahrradabstellplätze bei Mehrfamilienhäusern und Berechnung der Kinderspielplatzfläche.

  • Berechnungen der entwässerten Aussenflächen (Dach- und Platzwasser) mit Schemaplan sind 1-fach beizulegen.

  • Energienachweis 2-fach; Hochwasserschutznachweis oder Selbstdeklaration (AGV-Formular); Lärmschutznachweis bei Wärmepumpen über das FWS-Tool (fws.ch/laermschutznachweis).

  • Nur wenn: Ab 2 Wohnungen

    Ab 2 Wohnungen ist ein Mieterspiegel mit dem Formular des Gebäude- und Wohnungsregisters GWR einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Landwirtschaftsbauten

    Bei Landwirtschaftsbauten ist zwingend ein Begleitschreiben (1-fach) beizulegen; zudem je nach Fall kantonale Baugesuchsmappe, AGV-Brandschutzgesuch, AWA-Plangenehmigung (2-fach bei Gewerbebauten) sowie Näher-/Grenzbaurecht und Sichtzonen-Nachweis.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Hochbau, Hauptstrasse 38, 5742 Kölliken. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Kölliken entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Kölliken; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.