baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch
Unterlagen für einen Abbruch in Kölliken
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Kölliken braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Kölliken, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationsplan M 1:500 oder 1:1000 ist 2-fach beizulegen; Bezug über das Geoportal geoview.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten mindestens im Massstab 1:100, unterzeichnet, sind 2-fach einzureichen.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Die kommunale Baugesuchsmappe ist unterzeichnet in zwei Exemplaren einzureichen (Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in mit Ort und Datum).
Alle Dokumente sind zusätzlich in digitaler Form (PDF) per E-Mail an bauverwaltung@koelliken.ch oder auf USB-Stick einzureichen, jedes Dokument als einzelne Datei.
Dem Gesuch ist ein Lieferschein beizulegen, der alle Pläne (Plan-Nr./Datum), Unterlagen und Beilagen auflistet.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Für das vereinfachte Baugesuchsverfahren
Für das vereinfachte Baugesuchsverfahren ist das kommunale Unterschriftenformular (Zustimmung der Nachbarn) zu verwenden.
Berechnung der Ausnutzungsziffer/anrechenbaren Geschossfläche, der Grünflächenziffer GFZ und der Fläche der Attikageschosse, jeweils inkl. Schemaplan (1-fach).
Berechnungen der entwässerten Aussenflächen (Dach- und Platzwasser) mit Schemaplan sind 1-fach beizulegen.
Nur wenn: Bei Landwirtschaftsbauten
Bei Landwirtschaftsbauten ist zwingend ein Begleitschreiben (1-fach) beizulegen; zudem je nach Fall kantonale Baugesuchsmappe, AGV-Brandschutzgesuch, AWA-Plangenehmigung (2-fach bei Gewerbebauten) sowie Näher-/Grenzbaurecht und Sichtzonen-Nachweis.
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Hochbau, Hauptstrasse 38, 5742 Kölliken. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Kölliken entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Kölliken; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.