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Unterlagen für einen Umbau in Kloten

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Kloten braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 13 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Kloten, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Bau- und Baumhoehen sind nach dem Sicherheitszonenplan des Flughafens Zuerich (Stand 2018, Hindernisbegrenzung) zu bemessen und im Baugesuch nachzuweisen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Aktueller Grundbuchauszug, zu beziehen beim fuer Kloten zustaendigen Notariat und Grundbuchamt Bassersdorf.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Umbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 und Bausumme unter 200 000 Franken.

    Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A2

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: Je nach Fluglaermexposition

    Je nach Fluglaermexposition legt der Zonenplan unterschiedliche minimale und maximale Wohnanteile fest und im Baubewilligungsverfahren koennen zusaetzliche Laermschutzmassnahmen verlangt werden.

  • Nur wenn: In den Ortsbildern Alt-Kloten, Egetswil und Gerlisberg

    In den Ortsbildern Alt-Kloten, Egetswil und Gerlisberg muss sich das Vorhaben in die charakteristische Raum- und Baustruktur einordnen; der Kernzonenplan 1:2500 geht dem Zonenplan 1:5000 vor.

  • Fuer Erschliessung und Anschlussperimeter sind die Normalien der Stadt Kloten einzuhalten.

  • Im Baugesuch sind Angaben zu anfallenden Bauabfaellen, deren Schadstoffgehalt und Entsorgung gemaess Abfallverordnung (VVEA) zu machen.

Einreichen

Zuständig ist Baupolizei, Kirchgasse 7, 8302 Kloten. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Kloten entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Kloten; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.