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Unterlagen für einen Neubau in Grenchen

Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Grenchen braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 14 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Grenchen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).

  • Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.

    Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV

  • Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.

    Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV

  • Amtliche Kopie des Grundbuchplans 1:500, vom Geometer unterzeichnet, 2-fach; Bezug bei BSB + Partner, Ingenieure und Planer, Dammstrasse 14, 2540 Grenchen (032 654 59 30) oder via geo.so.ch. Bei Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung (z. B. Dachflächenfenster, Solaranlage) genügt eine nicht beglaubigte Orientierungskopie.

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.

  • Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).

  • Hinweis: Soweit erforderlich: Angaben über Geschossflächen-, Baumassen-, Überbauungs- und Grünflächenziffer.

    Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.

    § 5 Abs. 1 Bst. h KBV

  • Hinweis: Bei Neubauten, An- und Aufbauten sowie Terrainauffüllungen ist im Zeitpunkt der Einreichung ein Baugespann zu errichten.

    Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.

    § 7 Abs. 1 KBV

  • Gemäss Stadt Grenchen sind Baugesuche ab 1. September 2026 ausschliesslich elektronisch über das Portal my.so.ch einzureichen. Bis dahin gilt gemäss Wegleitung: Einreichung im Doppel in Papierform mit Originalunterschriften (Baugesuch Formular 1+2, Gesuchsmappe bei der Baudirektion erhältlich oder Formulardownload).

  • Grundbuchauszug zur Kontrolle von Dienstbarkeiten und Eigentumsverhältnissen, 1-fach; ausgestellt durch die Amtschreiberei Grenchen-Bettlach, Grundbuchamt, Marktplatz 22, 2540 Grenchen (032 654 55 10). Bei Handänderung genügt gemäss Unterlagen-Matrix auch eine Kopie des Kaufvertrags.

  • Das Statistikblatt der Stadt Grenchen ist für sämtliche Bauvorhaben auszufüllen (1-fach); Formular im Online-Schalter, Baudirektion.

  • Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Alle Berechnungen mit nachvollziehbaren Daten/Schemata: Ausnützungsziffer (AZ), Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo), Grünflächenziffer (GfZ), erforderliche Abstellplätze für Personenwagen und Fahrräder, Spielplatzfläche bei Wohnbauten (§ 41 KBV), Bruttonutzfläche in m² für die Gebührenberechnung, Volumen nach SIA 416 und Energiebezugsfläche.

  • Publikation vollständiger Gesuche in der Regel donnerstags im Stadtanzeiger; das Baugespann ist bis spätestens Mittwoch vor der Publikation zu erstellen, sonst muss die Publikation kostenpflichtig wiederholt werden. Einsprachefrist 20 Tage; keine Publikationen während der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Bauten mit mehr als vier Vollgeschossen sowie bei Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.

    Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).

    § 5 Abs. 1 Bst. k und § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 KBV

  • Nur wenn: Energietechnischer Massnahmennachweis bei Gebäuden.

    Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).

    § 5 Abs. 1 Bst. l KBV

  • Nur wenn: Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.

    Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).

    § 5 Abs. 1 Bst. m i.V.m. § 58 Abs. 1 KBV

  • Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.

    Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).

    § 5 Abs. 2 KBV

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Kanalisationsgesuch mit Plänen und Dokumenten je 3 Exemplare: Situation/Grundriss 1:50 oder 1:100, Gebäudeschnitt mit Höhenangabe OK Boden UG (tiefstes Geschoss in m ü. M.), Flachdach-Aufbau und -Typ; alle Dokumente zusätzlich als PDF, auf Verlangen DWG/DXF. Massgebend u. a. GEP der Stadt Grenchen, SN 592 000, VSA-Richtlinie; unverschmutztes Niederschlagswasser prioritär versickern, Retentionsmassnahmen treffen.

  • Nur wenn: nur noch für Wohnungen, Spitäler und Heime

    Schutzraum-Baubewilligungsgesuch 3-fach mit Plansätzen (nur noch für Wohnungen, Spitäler und Heime); Schutzraum-Befreiungsgesuch 2-fach möglich, wenn weniger als 25 Pflichtschutzplätze. Formulare beim kantonalen Amt für Militär und Bevölkerungsschutz.

  • Nur wenn: für Bauten an verkehrsintensiven Strassen und entlang von Bahnlinien sowie für Restaurationsbetriebe und Wärmepumpen

    Erforderlich für Bauten an verkehrsintensiven Strassen und entlang von Bahnlinien sowie für Restaurationsbetriebe und Wärmepumpen (bei Pools mit Umwälzpumpe gemäss Matrix ebenfalls Lärmnachweis).

  • Nur wenn: ab einem Anfall von 100 m³ Abbruchmaterial

    Bei Gebäudeabbrüchen ist ab einem Anfall von 100 m³ Abbruchmaterial ein Abfallentsorgungskonzept erforderlich; bei Abbrüchen und Umbauten zudem eine Schadstoffanalyse.

  • Nur wenn: Wohnbauten mit mehr als 3 Geschossen

    Brandschutzformular der Solothurnischen Gebäudeversicherung mit Beilagen für Wohnbauten mit mehr als 3 Geschossen, Industrie- und Gewerbebauten sowie Bauten mit Publikumsverkehr; Formular des Amts für Wirtschaft und Arbeit (Abt. Arbeitsbedingungen) bei Bauvorhaben mit Arbeitsplätzen. Heizungsgesuche (Öl, Pellets, Gas, Cheminées) via SGV-Formulare bei der Baudirektion einreichen.

  • Formular und 1 Satz Pläne für die Procap zur Beurteilung der Hindernisfreiheit: Bauvorhaben ab 6 Wohneinheiten, Industriebetriebe ab 50 Arbeitsplätzen sowie Bauten mit Publikumsverkehr (kommunale Konkretisierung der Schwellenwerte und der Prüfstelle).

  • Nur wenn: Für Restaurants, Vereinslokale und Lebensmittelgeschäfte

    Für Restaurants, Vereinslokale und Lebensmittelgeschäfte: 1 Satz Pläne inkl. Detailplan der Einrichtung (Möblierung, Buffet, Küche, Toiletten) und Lüftungsanlage im Massstab 1:50 sowie Angaben zu Nutzung, Angebot und Öffnungszeiten.

  • Nur wenn: ab 6 Wohneinheiten

    Umgebungsplan 1:200/100 mit Zufahrten, Parkplätzen, Stützmauern/Böschungen, Spielplätzen, Wegen, Grünflächen und Fixpunkt mit Meereshöhe; Containerstandorte bei MFH und Wohnsiedlungen sind gemäss Praxis der Stadt Grenchen ab 6 Wohneinheiten darzustellen. Farbregeln: Bestand grau, neu rot, Abbruch gelb, Grünflächen grün.

  • Nur wenn: bei Bauten ausserhalb der Bauzone

    2 Plansätze (oder digital) für das kantonale Bau- und Justizdepartement bei Bauten ausserhalb der Bauzone; 1 Plansatz für SBB bzw. BLS bei Bauten entlang der Bahnlinien; 2 Plansätze für das Amt für Tiefbau bei Bauten an Kantonsstrassen.

Einreichen

Baugesuche in Grenchen laufen über Papier. Zuständig ist Bauinspektorat (Baudirektion), Dammstrasse 14, 2540 Grenchen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Grenchen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Grenchen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.