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Unterlagen für einen Abbruch in Gossau
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Gossau braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Gossau, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Situationsplan/Katasterplan 1:500 mit rot eingetragenem Bauvorhaben und Vermassung auf die Grenzen; Bezug idealerweise beim amtlichen Geometer (Ingesa AG, Wetzikon). Aus dem GIS-Browser bezogene Pläne müssen vom amtlichen Geometer auf Übereinstimmung der massgeblichen Daten kontrolliert werden.
Spätestens vor Baufreigabe sind u. a. Baustelleninstallationsplan, Kanalisationsprojekt, Schutzraumeingabe sowie Entsorgungskonzept mit Bodenverschiebungs-Meldeblatt einzureichen.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Sämtliche Bau- und Meldegesuche sind ausschliesslich über eBaugesucheZH elektronisch einzureichen; neue Gesuche ab dem 01.01.2026 auf Papier werden zurückgewiesen.
Das Unterschriftenblatt ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) eines Schweizer Anbieters im Portal zu übermitteln oder von Hand unterschrieben der Bauabteilung per Post einzusenden.
Dokumente im Portal ohne Leerzeichen benennen: Plandatum_Dokumentenname (z. B. 25.07.03_Situationsplan); bei Projektänderungen Plandatum_1.PÄ_Dokumentenname.
Aktueller Grundbuchauszug inklusive Anhänge, erhältlich beim Grundbuchamt Grüningen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1
Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3
Nur wenn: Projektänderungen
Projektänderungen sind schwarz/rot/gelb gekennzeichnet über eBaugesucheZH einzureichen; vor dem Hochladen ist die Freigabe der Bauabteilung einzuholen und das digital unterzeichnete Unterschriftenblatt nachzureichen.
Nur wenn: Bei wichtigen Bauvorhaben in Kernzonen, ortsbaulich bedeutsamen Projekten mit schützenswerten Objekten sowie Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen
Bei wichtigen Bauvorhaben in Kernzonen, ortsbaulich bedeutsamen Projekten mit schützenswerten Objekten sowie Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen sind Stellungnahmen der Ortsbildkommission erforderlich.
Einreichen
Baugesuche in Gossau laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bauabteilung, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau ZH. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Gossau entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Gossau; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.