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Unterlagen für einen Neubau in Gossau

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Gossau braucht 21 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Gossau, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Situationsplan/Katasterplan 1:500 mit rot eingetragenem Bauvorhaben und Vermassung auf die Grenzen; Bezug idealerweise beim amtlichen Geometer (Ingesa AG, Wetzikon). Aus dem GIS-Browser bezogene Pläne müssen vom amtlichen Geometer auf Übereinstimmung der massgeblichen Daten kontrolliert werden.

  • Entwässerungsplan und -tabelle gemäss AWEL-Richtlinie «Regenwasserbewirtschaftung»; für die Liegenschaftsentwässerung ist die Geoinfra Ingenieure AG (baugesuche@geoinfra.ch) frühzeitig beizuziehen.

  • Spätestens vor Baufreigabe sind u. a. Baustelleninstallationsplan, Kanalisationsprojekt, Schutzraumeingabe sowie Entsorgungskonzept mit Bodenverschiebungs-Meldeblatt einzureichen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Sämtliche Bau- und Meldegesuche sind ausschliesslich über eBaugesucheZH elektronisch einzureichen; neue Gesuche ab dem 01.01.2026 auf Papier werden zurückgewiesen.

  • Das Unterschriftenblatt ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) eines Schweizer Anbieters im Portal zu übermitteln oder von Hand unterschrieben der Bauabteilung per Post einzusenden.

  • Dokumente im Portal ohne Leerzeichen benennen: Plandatum_Dokumentenname (z. B. 25.07.03_Situationsplan); bei Projektänderungen Plandatum_1.PÄ_Dokumentenname.

  • Aktueller Grundbuchauszug inklusive Anhänge, erhältlich beim Grundbuchamt Grüningen.

  • Material- und Farbkonzept als Pflichtunterlage: Prospekte, Fotos oder Visualisierungen zur Materialisierung.

  • Brandschutzkonzept oder -pläne gemäss VKF-Richtlinie sind spätestens 60 Tage vor Baufreigabe einzureichen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Erstbebauung innerhalb der Bauzonen mit Bodenabtrag auf mehr als 500 m².

    Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt C Ziff. C3

  • Nur wenn: Bei Neubauten wird ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt.

    Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

    § 10c EnerG (LS 730.1); Formular EN-104-ZH

  • Nur wenn: in Kernzonen

    Je nach Bauvorhaben: Modell für Neubauten in Kernzonen im Massstab 1:500 oder 1:200, für Umbauten 1:100 oder 1:200.

  • Nur wenn: Je nach Bauvorhaben

    Je nach Bauvorhaben ist zusätzlich ein Höhenkurvenplan einzureichen.

  • Nur wenn: Projektänderungen

    Projektänderungen sind schwarz/rot/gelb gekennzeichnet über eBaugesucheZH einzureichen; vor dem Hochladen ist die Freigabe der Bauabteilung einzuholen und das digital unterzeichnete Unterschriftenblatt nachzureichen.

  • Nur wenn: Bei wichtigen Bauvorhaben in Kernzonen, ortsbaulich bedeutsamen Projekten mit schützenswerten Objekten sowie Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen

    Bei wichtigen Bauvorhaben in Kernzonen, ortsbaulich bedeutsamen Projekten mit schützenswerten Objekten sowie Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen sind Stellungnahmen der Ortsbildkommission erforderlich.

Einreichen

Baugesuche in Gossau laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bauabteilung, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau ZH. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Gossau entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Gossau; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.