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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Gebenstorf

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Gebenstorf braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Gebenstorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Das Bauprojekt ist je im Doppel einzureichen: Situationsplan M 1:500, Grundrisse, Schnitte und Fassaden mind. M 1:100 sowie Grundbuchauszug.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das Aufstelldatum der Profile ist im Formular anzugeben; die Kontrolle erfolgt durch die Abteilung Bau & Planung (ABP).

  • Die Bauherrschaft meldet gemäss Kontrollblatt: Baubeginn/Aushub, Schnurgerüst, Werkleitungen (Kanalisation, Wasser, Elektrisch) vor dem Eindecken, Schutzräume, Rohbau, Bezug und Umgebung; die Fertigstellungsanzeige an den Geometer erfolgt durch die Gemeinde.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Die Ausnützungsberechnung mit nachvollziehbarem Schema ist im Doppel beizulegen.

  • Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation und an die Wasserversorgung sind separate kommunale Anschlussgesuche einzureichen (Anzahl Beilagen gemäss den jeweiligen Gesuchsformularen).

  • Nur wenn: Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben

    Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben ist die Zivilschutzraum-Eingabe als eigene Beilage einzureichen; die Schutzraumkontrolle wird vor dem Betonieren gemeldet.

  • Nur wenn: Für Ölfeuerungen

    Für Ölfeuerungen ist ein separates Ölfeuerungsgesuch Bestandteil der Baugesuchsbeilagen.

  • Nur wenn: je nach Vorhaben

    Ein Lärmschutznachweis ist je nach Vorhaben als Beilage einzureichen (Anzahl gemäss Gesuchsformular).

  • Nur wenn: Je nach Objekt

    Je nach Objekt ist ein Gesuch für die kommunale oder die kantonale Brandschutzbewilligung (AGV) beizulegen; für Arbeitsschutzbelange ein KIGA-Gesuch.

  • Nur wenn: auf Verlangen

    Gestützt auf die BNO kann der Gemeinderat weitere Unterlagen verlangen, u.a. Farbmuster, Materialangaben, Dachaufsichten, Bestandespläne, Modelle, Situationspläne mit Bauprofilen sowie Angaben zu Aussengestaltung und Umgebung.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Gebenstorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Gebenstorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.