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Unterlagen für einen Neubau in Frick

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Frick braucht 14 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Frick, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Datierter, gültiger Situationsplan (Geoportal oder AGIS) mit rot eingezeichneter, vermasster Baute und Grenzabständen gegen sämtliche angrenzenden Parzellen. Bei hängigen Grundbuchgeschäften oder Neuvermessungen ist eine amtliche Katasterplankopie nötig; bei digitalem Bezug muss der Plan vom Grundbuchgeometer beglaubigt werden.

  • Grundrisse aller Stockwerke inkl. Dachaufsicht, so vermasst, dass die Nutzungsberechnung eindeutig kontrollierbar ist (oder separate Schemapläne). Zweckbestimmung und Konstruktionsart müssen ersichtlich sein; bei An-/Umbauten Farbkonvention grau/rot/gelb; bei Umgebungsveränderungen detaillierter Umgebungsplan.

  • In den Fassadenplänen sind bestehende und künftige Terrainverläufe bis zu den Grenzen der anstossenden Parzellen einzuzeichnen; Quer- und Längsschnitte mit Stockwerkhöhen sowie rohen und fertigen Höhenkoten. Ein Längsschnitt durch die Garageneinfahrt mit Angabe des Vorplatzgefälles ist einzureichen.

  • Alle Grundstückzufahrten und Sichtzonen müssen nach dem kantonalen Merkblatt «Sicht im Strassenraum» gestaltet und in den Gesuchsplänen eingezeichnet sein.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Bei der Gemeinde einzureichen sind das Baugesuchsformular 1-fach sowie Situationsplan (amtliche Katasterkopie) und Baupläne 2-fach; bedingte Formulare jeweils 1-fach.

  • Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich einzeln als PDF an bauundumwelt@frick.ch einzureichen.

  • Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Grundrisspläne mit eingezeichneten und vermassten Parkfeldern für Personenwagen, Fahrräder und Motorräder inkl. Berechnung des Parkplatzbedarfs sind einzureichen.

  • Bauprofile müssen bereits bei der Einreichung des Baugesuchs gestellt sein (Datum im Formular anzugeben); die Publikation erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

  • Der Nachweis der energetischen Massnahmen muss über das Webportal EVEN hochgeladen werden (nicht in Papierform).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Bei Neu- und Umbauten

    Bei Neu- und Umbauten ist das Abwasser im Trennsystem anzuschliessen; der Werkleitungsplan muss alle Leitungen, Schächte und Abscheider mit Material, Durchmesser, Deckel- und Sohlenhöhen bis zum Anschluss an Kanalisation bzw. Versickerungsanlage zeigen. Analog beim Wasseranschluss alle Leitungen und Schieber mit Durchmesser und Höhenangaben.

  • Nur wenn: Falls erforderlich

    Falls erforderlich sind Berechnungen der Ausnützungsziffer (AZ), anrechenbaren Geschossfläche (aGF), des Grünflächenanteils (GA), der Hartfläche, die kubische Berechnung nach SIA und der Parkplatznachweis beizulegen (je 1-fach und als PDF).

  • Nur wenn: Je nach Objekt

    Je nach Objekt ist das Formular für die kommunale Brandschutzbewilligung (Brandschutzbeauftragte: Sanola Services AG, Sisseln) oder das AGV-Formular für die kantonale Brandschutzbewilligung einzureichen.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben 1-fach und als PDF beizulegen: Selbstdeklaration/Hochwasserschutznachweis, Formular Militär- und Bevölkerungsschutz (Ersatzabgabe/Projektgenehmigung Schutzraum), Procap (hindernisfreies Bauen), Cercle-Bruit-Lärmschutznachweis (Wärmepumpen/Klimageräte), Näherbaurechtliche Zustimmung, Formular Gebäude- und Wohnungserhebung, Lärmschutzgutachten in lärmbelasteten Zonen, AWA-Formular sowie Minergie-Zertifikat.

  • Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG

    Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG ist die kommunale «Beilage zum Baugesuch» zu verwenden: Die Eigentümer der Nachbarparzellen bestätigen mit Unterschrift ihren Verzicht auf Einwände; die massgebenden Baugesuchspläne sind auf dem Formular mit Plan-Nr., Massstab und Datum aufzulisten.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau und Umwelt, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Frick entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Frick; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.