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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Frick

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Frick braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Frick, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Datierter, gültiger Situationsplan (Geoportal oder AGIS) mit rot eingezeichneter, vermasster Baute und Grenzabständen gegen sämtliche angrenzenden Parzellen. Bei hängigen Grundbuchgeschäften oder Neuvermessungen ist eine amtliche Katasterplankopie nötig; bei digitalem Bezug muss der Plan vom Grundbuchgeometer beglaubigt werden.

  • Grundrisse aller Stockwerke inkl. Dachaufsicht, so vermasst, dass die Nutzungsberechnung eindeutig kontrollierbar ist (oder separate Schemapläne). Zweckbestimmung und Konstruktionsart müssen ersichtlich sein; bei An-/Umbauten Farbkonvention grau/rot/gelb; bei Umgebungsveränderungen detaillierter Umgebungsplan.

  • In den Fassadenplänen sind bestehende und künftige Terrainverläufe bis zu den Grenzen der anstossenden Parzellen einzuzeichnen; Quer- und Längsschnitte mit Stockwerkhöhen sowie rohen und fertigen Höhenkoten. Ein Längsschnitt durch die Garageneinfahrt mit Angabe des Vorplatzgefälles ist einzureichen.

  • Alle Grundstückzufahrten und Sichtzonen müssen nach dem kantonalen Merkblatt «Sicht im Strassenraum» gestaltet und in den Gesuchsplänen eingezeichnet sein.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Bei der Gemeinde einzureichen sind das Baugesuchsformular 1-fach sowie Situationsplan (amtliche Katasterkopie) und Baupläne 2-fach; bedingte Formulare jeweils 1-fach.

  • Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich einzeln als PDF an bauundumwelt@frick.ch einzureichen.

  • Bauprofile müssen bereits bei der Einreichung des Baugesuchs gestellt sein (Datum im Formular anzugeben); die Publikation erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Bei Neu- und Umbauten

    Bei Neu- und Umbauten ist das Abwasser im Trennsystem anzuschliessen; der Werkleitungsplan muss alle Leitungen, Schächte und Abscheider mit Material, Durchmesser, Deckel- und Sohlenhöhen bis zum Anschluss an Kanalisation bzw. Versickerungsanlage zeigen. Analog beim Wasseranschluss alle Leitungen und Schieber mit Durchmesser und Höhenangaben.

  • Nur wenn: Falls erforderlich

    Falls erforderlich sind Berechnungen der Ausnützungsziffer (AZ), anrechenbaren Geschossfläche (aGF), des Grünflächenanteils (GA), der Hartfläche, die kubische Berechnung nach SIA und der Parkplatznachweis beizulegen (je 1-fach und als PDF).

  • Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG

    Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG ist die kommunale «Beilage zum Baugesuch» zu verwenden: Die Eigentümer der Nachbarparzellen bestätigen mit Unterschrift ihren Verzicht auf Einwände; die massgebenden Baugesuchspläne sind auf dem Formular mit Plan-Nr., Massstab und Datum aufzulisten.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau und Umwelt, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Frick entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Frick; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.