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Unterlagen für einen Abbruch in Fällanden

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Fällanden braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Fällanden, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Aktueller Grundbuchauszug, 1-fach, nicht älter als 1 Jahr; zu beziehen beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Dübendorf (duebendorf@notariate-zh.ch).

  • Das Baugesuch ist bei der Gemeinde entweder mindestens 3-fach in Papierform (noch bis 1. April 2027 möglich) oder elektronisch über die Plattform eBaugesucheZH einzureichen.

  • Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von den Gesuchstellenden bzw. Bevollmächtigten, den Projektverantwortlichen und den Grundeigentümern zu unterzeichnen. Bei elektronischer Eingabe ist eine QES nötig; alternativ kann die Eingabequittung ausgedruckt, von Hand unterschrieben und per Post zugestellt werden.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Vorhabens

    Je nach Art und Lage des Vorhabens sind aktuelle Fotos des Zustands des Baugrundstücks, der unmittelbaren Umgebung und der bestehenden Bauten und Anlagen einzureichen.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben sind Angaben über die äusseren Materialien und Farben einzureichen.

  • Nur wenn: Das Fällen von Bäumen aus den in der Bau- und Zonenordnung bezeichneten Baumbeständen

    Das Fällen von Bäumen aus den in der Bau- und Zonenordnung bezeichneten Baumbeständen ist baubewilligungspflichtig und muss im Baugesuch beantragt werden.

Einreichen

Baugesuche in Fällanden laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Fällanden entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Fällanden; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.