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Unterlagen für eine Zweckänderung in Egg

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Egg braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 13 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Egg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan, nicht älter als 1 Jahr, mit vom Geometer eingetragenen Baulinien sowie dessen Unterschrift; erhältlich bei Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf (Tel. 044 802 77 11).

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Grundbuchauszug über das Baugrundstück, nicht älter als 1 Jahr, erhältlich beim Notariat und Grundbuchamt Uster (Tel. 044 752 39 90).

  • Das Unterschriftenblatt ist von allen Beteiligten mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zu signieren oder ausgedruckt mit sämtlichen Originalunterschriften per Post/Schalter dem Bauamt zuzustellen. Das Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn alle Unterschriften beim Bauamt eingetroffen sind.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Bei Näherbau

    Bei Näherbau ist eine nachbarliche Zustimmungserklärung gemäss § 270 Abs. 3 PBG einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben ausserhalb des Bauzonengebiets mit Landwirtschaftsbetrieb

    Bei Bauvorhaben ausserhalb des Bauzonengebiets mit Landwirtschaftsbetrieb ist das Zusatzformular «Landwirtschaft» auszufüllen; zudem ausführlicher Bedürfnisnachweis bzw. Nachweis der Standortgebundenheit.

  • Nur wenn: Vor Baubeginn

    Vor Baubeginn ist das Projekt über den baulichen Zivilschutz einzureichen bzw. die Leistung einer Ersatzabgabe abzuklären (via Gossweiler Ingenieure AG, Tel. 044 931 03 00).

  • Nur wenn: Vor Baubeginn

    Vor Baubeginn ist das kommunale Wasseranschlussgesuch einzureichen und bewilligen zu lassen (https://www.egg.ch/online-schalter/55730/detail).

  • Nur wenn: Vor Baubeginn

    Vor Baubeginn ist ein Bauinstallationsplan einzureichen und bewilligen zu lassen.

  • Nur wenn: Vor Baubeginn

    Vor Baubeginn ist ein detaillierter Umgebungsplan mit rot umrandeten Spiel- und Ruheflächen einzureichen.

  • Bei sämtlichen Bauvorhaben ist das Merkblatt «Brandschutznachweis» auszufüllen; ausgenommen sind Einfamilienhäuser, Nebenbauten und Bauten mit geringen Abmessungen.

  • Nur wenn: Vor der Ausführung

    Vor der Ausführung ist ein Farb- und Materialkonzept vorzulegen und bewilligen zu lassen.

Einreichen

Baugesuche in Egg laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Sicherheit, Forchstrasse 145, 8132 Egg. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Egg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Egg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.