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Unterlagen für eine Anlage in Dulliken

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Dulliken braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Dulliken, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.

  • Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).

  • Baugesuche werden in Dulliken über die kantonale Plattform my.so.ch eingereicht; Kurzanleitungen zum eBau-Portal stellt der Kanton bereit. Publikation der Gesuche im Niederämter Anzeiger und auf my.so.ch.

  • Die Gemeinde stellt ein eigenes Formular zur Berechnung der Grünflächenziffer bereit (PDF, 603 kB), das dem Baugesuch beizulegen ist.

  • Die Gemeinde stellt ein eigenes Formular zur Berechnung der Überbauungsziffer bereit (PDF, 389 kB), das dem Baugesuch beizulegen ist.

  • Bewilligungsbehörde ist die Bau- und Werkkommission (BWK) der Gemeinde Dulliken; die Bauverwaltung wickelt das Verfahren ab und koordiniert die baupolizeilichen Kontrollen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.

    Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).

    § 5 Abs. 2 KBV

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Für Neuanschlüsse an das Wassernetz

    Für Neuanschlüsse an das Wassernetz ist das kommunale Wasseranschlussgesuch (PDF, 112 kB) einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Dulliken laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Bauverwaltung, Alte Landstrasse 3, 4657 Dulliken. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Dulliken entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Dulliken; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.