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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Dornach
Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Dornach braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Dornach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV
Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Hinweis: Soweit erforderlich: Angaben über Geschossflächen-, Baumassen-, Überbauungs- und Grünflächenziffer.
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
§ 5 Abs. 1 Bst. h KBV
Hinweis: Bei Neubauten, An- und Aufbauten sowie Terrainauffüllungen ist im Zeitpunkt der Einreichung ein Baugespann zu errichten.
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.
§ 7 Abs. 1 KBV
Für normale Baugesuche (An-/Umbauten, Sanierungen, Neubauten EFH/MFH, Einbau Wohneinheit) ist die Gesuchsmappe über den Online-Schalter zu bestellen (CHF 20.00, Verrechnung mit der Baubewilligung); Versand per Post durch die Bauverwaltung.
Das Baugesuch ist mit den erforderlichen Beilagen bei der Bauverwaltung einzureichen; die Anzahl Exemplare und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind den jeweiligen Formularen zu entnehmen. Unvollständige oder nicht unterzeichnete Gesuche werden retourniert.
Die Bewilligungsgebühren richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Dornach (gültig ab 01.04.2025); massgebend zudem Baureglement (ab 01.10.2025) und Zonenreglement (2018).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Bauten mit mehr als vier Vollgeschossen sowie bei Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. k und § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 KBV
Nur wenn: Energietechnischer Massnahmennachweis bei Gebäuden.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. l KBV
Nur wenn: Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. m i.V.m. § 58 Abs. 1 KBV
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Für geringfügige Vorhaben (Zäune, Sichtschutz, Gartenmauern, Geräteschuppen, Wintergarten, Balkon-/Terrassenanbau, Carport, Reklameanschriften, Cheminée-Öfen mit Aussenkamin, Pools etc
Für geringfügige Vorhaben (Zäune, Sichtschutz, Gartenmauern, Geräteschuppen, Wintergarten, Balkon-/Terrassenanbau, Carport, Reklameanschriften, Cheminée-Öfen mit Aussenkamin, Pools etc.) besteht ein separates Baugesuch im vereinfachten Verfahren (eigenes Formular im Online-Schalter).
Nur wenn: Bei Abriss einer Liegenschaft
Bei Abriss einer Liegenschaft muss die Bauherrschaft eine Schadstoffanalyse durchführen und diese der Bauverwaltung Dornach vorlegen.
Für Aufgrabungen stellt die Gemeinde ein separates Aufgrabungsgesuch (PDF) auf der Seite Baubewilligungsverfahren bereit.
Einreichen
Baugesuche in Dornach laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Dornach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Dornach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.