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Unterlagen für eine Anlage in Bubikon
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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Bubikon braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bubikon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Einzureichen ist der amtliche Katasterplan mit rot eingezeichnetem und vermasstem Bauvorhaben; zu bestellen bei der Gossweiler Ingenieure AG (Katasterplan-/Datenbestellung: Dorfplatz 1, 8126 Zumikon, Tel. 044 802 77 12, geodaten@gossweiler.com).
Dem Baugesuch ist in der Regel eine Visualisierung des Vorhabens beizulegen (Foto oder Modell).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Pläne, die grösser als A3 sind, sind zusätzlich als PDF-Dateien an bau@bubikon.ch zuzustellen.
Ein aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate, ist beizulegen; Ausstellung durch das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Grüningen (Tel. 044 807 59 40).
Einzureichen sind Angaben zur Konzeption des Vorhabens hinsichtlich Material, Produkten und Farbe.
Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von der Bauherrschaft, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer unterzeichnet sein.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur an einem geschützten oder inventarisierten Gebäude.
Die Pläne sind mindestens in dreifacher Ausführung (Gemeinde, Gesuchsteller, Gemeindeingenieur) dem Bauamt einzureichen; für jede weitere beurteilende Stelle (z. B. Kanton, SBB, BKZ, kommunale Denkmalpflege, Schutzraum) ist ein zusätzlicher Satz Unterlagen beizulegen.
Nur wenn: im Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren (ohne Aussteckung und Publikation) ist nur zulässig, wenn Dritte nicht betroffen sind oder deren schriftliche Zustimmung beiliegt; je nach Art und Lage des Vorhabens ist eine nachbarliche Zustimmung einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Bubikon laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bubikon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bubikon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.