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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Bubikon
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Bubikon braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bubikon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Einzureichen ist der amtliche Katasterplan mit rot eingezeichnetem und vermasstem Bauvorhaben; zu bestellen bei der Gossweiler Ingenieure AG (Katasterplan-/Datenbestellung: Dorfplatz 1, 8126 Zumikon, Tel. 044 802 77 12, geodaten@gossweiler.com).
Dem Baugesuch ist in der Regel eine Visualisierung des Vorhabens beizulegen (Foto oder Modell).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Pläne, die grösser als A3 sind, sind zusätzlich als PDF-Dateien an bau@bubikon.ch zuzustellen.
Ein aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate, ist beizulegen; Ausstellung durch das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Grüningen (Tel. 044 807 59 40).
Einzureichen sind Angaben zur Konzeption des Vorhabens hinsichtlich Material, Produkten und Farbe.
Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von der Bauherrschaft, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer unterzeichnet sein.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur an einem geschützten oder inventarisierten Gebäude.
Die Pläne sind mindestens in dreifacher Ausführung (Gemeinde, Gesuchsteller, Gemeindeingenieur) dem Bauamt einzureichen; für jede weitere beurteilende Stelle (z. B. Kanton, SBB, BKZ, kommunale Denkmalpflege, Schutzraum) ist ein zusätzlicher Satz Unterlagen beizulegen.
Nur wenn: im Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren (ohne Aussteckung und Publikation) ist nur zulässig, wenn Dritte nicht betroffen sind oder deren schriftliche Zustimmung beiliegt; je nach Art und Lage des Vorhabens ist eine nachbarliche Zustimmung einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Bubikon laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bubikon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bubikon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.