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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Bassersdorf

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Bassersdorf braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bassersdorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan mit Lage und Abstaenden der geplanten Bauten zu Grundstuecksgrenzen und Nachbargebaeuden sowie Darstellung allfaelliger Baulinien, zu beziehen bei Gossweiler Ingenieure AG (Nachfuehrungsgeometer).

  • Bauliche Veraenderungen sind farblich darzustellen: bestehende Bauteile schwarz, Neu- und Umbauten rot, Abbrueche gelb.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Darstellbare Vorhaben sind vor der Publikation auszustecken und die Aussteckung ist bis zur Rechtskraft der Baubewilligung, mindestens waehrend der Auflagefrist, stehen zu lassen.

  • Einzureichen ist ein detaillierter Umgebungsplan mit Terrainschnitten, Kotierungen, Materialisierung sowie Containerabstellplaetzen, Parkplaetzen, Briefkaesten und Ausfahrten mit Sichtbereichen.

  • Nur wenn: Fuer an Mieter oder Kaeufer gerichtete Baureklametafeln

    Fuer an Mieter oder Kaeufer gerichtete Baureklametafeln ist mind. 14 Tage vorher ein separates Gesuch (Anzeigeverfahren) mit Situationsplan und Detailplan einzureichen; Strassenabstand min. 3.0 m.

  • Fuer die Umgebung sind einheimische und standortgerechte Pflanzen gemaess der Pflanzenliste der Gemeinde Bassersdorf zu waehlen.

  • Nur wenn: Bei Befall mit invasiven Neophyten

    Bei Befall mit invasiven Neophyten ist der Bodenabtrag gemaess Freisetzungsverordnung (FrSV, Art. 15) am Entnahmeort zu verwerten oder kontrolliert zu entsorgen.

  • Befestigte Flaechen inkl. Parkierung sind versickerungsfaehig gemaess AWEL-Praxishilfe auszufuehren; im Vorgartenbereich duerfen max. 1/3 der Anstosslaenge unbegruent geoeffnet werden (Art. 73 BZO).

Einreichen

Baugesuche in Bassersdorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Sekretariat Hochbau / Baubewilligungen, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bassersdorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bassersdorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.