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Unterlagen für eine Anlage in Bassersdorf

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Bassersdorf braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bassersdorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan mit Lage und Abstaenden der geplanten Bauten zu Grundstuecksgrenzen und Nachbargebaeuden sowie Darstellung allfaelliger Baulinien, zu beziehen bei Gossweiler Ingenieure AG (Nachfuehrungsgeometer).

  • Bauliche Veraenderungen sind farblich darzustellen: bestehende Bauteile schwarz, Neu- und Umbauten rot, Abbrueche gelb.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Fuer an Mieter oder Kaeufer gerichtete Baureklametafeln

    Fuer an Mieter oder Kaeufer gerichtete Baureklametafeln ist mind. 14 Tage vorher ein separates Gesuch (Anzeigeverfahren) mit Situationsplan und Detailplan einzureichen; Strassenabstand min. 3.0 m.

  • Nur wenn: Bei Befall mit invasiven Neophyten

    Bei Befall mit invasiven Neophyten ist der Bodenabtrag gemaess Freisetzungsverordnung (FrSV, Art. 15) am Entnahmeort zu verwerten oder kontrolliert zu entsorgen.

  • Befestigte Flaechen inkl. Parkierung sind versickerungsfaehig gemaess AWEL-Praxishilfe auszufuehren; im Vorgartenbereich duerfen max. 1/3 der Anstosslaenge unbegruent geoeffnet werden (Art. 73 BZO).

Einreichen

Baugesuche in Bassersdorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Sekretariat Hochbau / Baubewilligungen, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bassersdorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bassersdorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.