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Unterlagen für eine Anlage in Bassersdorf
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Bassersdorf braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bassersdorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Katasterplan mit Lage und Abstaenden der geplanten Bauten zu Grundstuecksgrenzen und Nachbargebaeuden sowie Darstellung allfaelliger Baulinien, zu beziehen bei Gossweiler Ingenieure AG (Nachfuehrungsgeometer).
Bauliche Veraenderungen sind farblich darzustellen: bestehende Bauteile schwarz, Neu- und Umbauten rot, Abbrueche gelb.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Fuer an Mieter oder Kaeufer gerichtete Baureklametafeln
Fuer an Mieter oder Kaeufer gerichtete Baureklametafeln ist mind. 14 Tage vorher ein separates Gesuch (Anzeigeverfahren) mit Situationsplan und Detailplan einzureichen; Strassenabstand min. 3.0 m.
Nur wenn: Bei Befall mit invasiven Neophyten
Bei Befall mit invasiven Neophyten ist der Bodenabtrag gemaess Freisetzungsverordnung (FrSV, Art. 15) am Entnahmeort zu verwerten oder kontrolliert zu entsorgen.
Befestigte Flaechen inkl. Parkierung sind versickerungsfaehig gemaess AWEL-Praxishilfe auszufuehren; im Vorgartenbereich duerfen max. 1/3 der Anstosslaenge unbegruent geoeffnet werden (Art. 73 BZO).
Einreichen
Baugesuche in Bassersdorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Sekretariat Hochbau / Baubewilligungen, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bassersdorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bassersdorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.