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Unterlagen für einen Abbruch in Arlesheim
Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Arlesheim braucht 6 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Arlesheim, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
§ 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
§ 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026): zonenrelevante Höhenkoten durch unabhängiges Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt
Formulare und Nachweise
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
§ 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
§ 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
§ 87 Abs. 3 Bst. h RBV
Nur wenn: Bei allen Um- und Rückbauten sowie bewilligungspflichtigen Installationsarbeiten in Gebäuden und an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
§ 87 Abs. 3 Bst. j RBV (Schadstoffermittlung bei Rückbau von Bauten mit Baujahr vor 1990)
Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
§ 87 Abs. 3 Bst. e RBV
Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen
Nur wenn: bei Baugesuchen für Industrie- und Gewerbebauten, sowie für Mehrfamilienhäuser und allen Projekten mit Autoeinstellhallen; bei Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Bauten kann in der Regel darauf verzichtet werden
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Abschnitt Brandschutz; § 79 RBV
Nur wenn: wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
§ 87 Abs. 3 Bst. i RBV (SGS 400.11)
Nachweise gemäss Zonenreglement Siedlung sind dem Gesuch beizulegen, insbesondere der Grünflächennachweis (Grünflächenziffer = anrechenbare Grünfläche : anrechenbare Grundstücksfläche). Konkretisierungen gemäss Merkblatt 'Grünflächenziffer und Bäume' (Februar 2021): nur unversiegelte, natürlich versickerungsfähige Flächen zählen (keine Kies-/Schotterflächen, Pflästerungen, Platten, Holzdielen, Mergel); Flächen auf unterirdischen Bauten mit mind. 25 cm Bodenschicht sowie naturnahe Wasserflächen zählen zur Hälfte; Bepflanzung ausschliesslich nach Pflanzenliste gibt 5% Bonus (Faktor 1.05); kronenbildende Bäume gemäss Pflanzenliste werden mit 20 m² pro Baum angerechnet (max. 25% der anrechenbaren Grünfläche, nicht in der Gewerbezone); in der Gewerbezone zählen begrünte Flachdächer zur Hälfte, sofern mind. 5% Grünfläche effektiv realisiert sind, und pro 1000 m² Parzellenfläche sind mind. 5 kronenbildende Bäume zu pflanzen (ZRS § 9). Merkblatt: https://www.arlesheim.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Gruenflaechenziffer-und-Baeume.pdf
Einreichen
Baugesuche in Arlesheim laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Gemeinde Arlesheim, Bauverwaltung, Domplatz 8, 4144 Arlesheim. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Arlesheim entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Arlesheim; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.