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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Arlesheim

Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Arlesheim braucht 0 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Arlesheim, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).

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Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.

    Kleinbaugesuch an die Gemeindeverwaltung Arlesheim (Bauverwaltung, Domplatz 8) u.a. für: Bauten bis 12 m²/2.50 m, Einfriedigungen (Hecken, Zäune), Stützmauern über 1.20 m, Fahrnisbauten sowie Renovationen (1:1-Austausch) in der Ortskernzone. Bauten bis 6 m²/1.50 m und Stützmauern bis 1.20 m sind bewilligungsfrei; grössere Vorhaben, Fassaden-/Tragstrukturänderungen, erhebliche Innenumbauten (Bäder, WC, Küchen, Dachausbau), Nebennutzungsbauten und Zweckänderungen gehen als Baugesuch an den Kanton.

  • Dem Kleinbaugesuch sind beizulegen: Plan/Pläne des Vorhabens mind. Massstab 1:100, ein Situationsplan 1:500 vom Geometer sowie ein Situationsplan 1:500 mit eingezeichnetem und vermasstem Projekt.

  • Wird die anrechenbare Grünfläche nachträglich reduziert (z.B. Bodenplatten, Sandkasten, Gartenhäuschen), ist ein Kleinbaugesuch einzureichen, aus dem die Reduktion hervorgeht. Müssen an die Grünflächenziffer angerechnete Bäume gefällt werden, ist ein Kleinbaugesuch mit den Ersatzmassnahmen zur Einhaltung der Grünflächenziffer einzureichen.

  • Nur wenn: Beim Kleinbaugesuch

    Beim Kleinbaugesuch sind weitere Nachweise gemäss Zonenreglement Siedlung beizulegen, z.B. der Nachweis der maximalen Nutzung von Klein- und Anbauten gemäss ZRS § 4.2.

  • Nachweise gemäss Zonenreglement Siedlung sind dem Gesuch beizulegen, insbesondere der Grünflächennachweis (Grünflächenziffer = anrechenbare Grünfläche : anrechenbare Grundstücksfläche). Konkretisierungen gemäss Merkblatt 'Grünflächenziffer und Bäume' (Februar 2021): nur unversiegelte, natürlich versickerungsfähige Flächen zählen (keine Kies-/Schotterflächen, Pflästerungen, Platten, Holzdielen, Mergel); Flächen auf unterirdischen Bauten mit mind. 25 cm Bodenschicht sowie naturnahe Wasserflächen zählen zur Hälfte; Bepflanzung ausschliesslich nach Pflanzenliste gibt 5% Bonus (Faktor 1.05); kronenbildende Bäume gemäss Pflanzenliste werden mit 20 m² pro Baum angerechnet (max. 25% der anrechenbaren Grünfläche, nicht in der Gewerbezone); in der Gewerbezone zählen begrünte Flachdächer zur Hälfte, sofern mind. 5% Grünfläche effektiv realisiert sind, und pro 1000 m² Parzellenfläche sind mind. 5 kronenbildende Bäume zu pflanzen (ZRS § 9). Merkblatt: https://www.arlesheim.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Gruenflaechenziffer-und-Baeume.pdf

Einreichen

Baugesuche in Arlesheim laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Gemeinde Arlesheim, Bauverwaltung, Domplatz 8, 4144 Arlesheim. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Arlesheim entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Arlesheim; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.