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Unterlagen für eine Anlage in Amriswil

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Amriswil braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Thurgau und der Gemeinde Amriswil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.

  • Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).

  • Hinweis: Vor Einreichung des Baugesuchs aufzustellen; die Gemeindebehörde kann Abbrüche und geringfügige Vorhaben davon befreien.

    Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).

    § 101 Abs. 1 PBG; § 107 Abs. 1 PBG

  • Der Situationsplan/Katasterplan (3-fach) muss beglaubigt und darf nicht älter als 3 Monate sein; Bezug bei NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil (071 414 74 74, amriswil@nrpag.ch).

  • Fotomontagen gehören in Amriswil zu den erforderlichen Unterlagen (3-fach).

  • Situationsplan 1:500, übrige Pläne 1:100 mit definierten Mindestinhalten (u.a. Höhenkoten OK ±0.00 und m ü. M., lichte Geschosshöhen mind. 2.40 m, Kniestock-/Dachbrüstungshöhe, Längenprofil Zufahrten, Fassaden der Nachbarhäuser bei Zusammenbau, Belagsarten im Umgebungsplan); Kanalisationsplan nach SIA-Norm 592 000 und Merkblatt «Entwässerung» des kant. Amts für Umwelt; Grundrisse nach Norden ausrichten; bestehend schwarz, neu rot, Abbruch gelb; Pläne auf A4 gefaltet mit Titel und Originalunterschriften (Bauherrschaft, Grundeigentümer, Projektverfasser) auf der Vorderseite.

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).

  • Hinweis: Jedem Baugesuch beizulegen, bei dem Aushub oder Bodenaushub anfällt, auch wenn dieser vor Ort verbleibt.

    Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).

    § 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV; Formular Deklaration Erdarbeiten

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Alle erforderlichen Unterlagen sind in Papierform und zusätzlich digital als PDF einzureichen.

  • Baugesuchsformular 1-fach; Situationsplan, Grundrisse, Umgebungs-, Fassaden-, Schnitt- und Kanalisationsplan, Baubeschrieb, Fotomontagen sowie Brandschutznachweis/-pläne je 3-fach; Formulare Schutzplatzsteuerung und Deklaration Erdarbeiten je 1-fach.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten

    Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.

  • Nur wenn: In der Gefahrenzone, wenn der Objektschutznachweis sicherstellen muss, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.

    In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.

    § 51 Abs. 2 Ziff. 14 i.V.m. § 21 Abs. 1 PBV

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben ist ein hydraulischer Nachweis (Retention/Versickerung) in 3-facher Ausführung beizulegen.

  • Nur wenn: Bei Unterschreitung des Grenzabstands

    Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist die Vereinbarung zur Herabsetzung 4-fach mit Originalunterschriften einzureichen.

  • Nur wenn: Kann das Vorhaben im vereinfachten Verfahren behandelt werden

    Kann das Vorhaben im vereinfachten Verfahren behandelt werden, sind das von den Anstössern unterzeichnete Formular und der ebenfalls von den Anstössern unterzeichnete Situationsplan mit dem Baugesuch einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Amriswil laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Arbonerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Amriswil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Amriswil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.