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Unterlagen für eine Zweckänderung in Aarau

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Aarau braucht 16 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Aarau, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan im Massstab 1:500 mit vollständig vermassten Grenzabständen; für Neu- und Erweiterungsbauten ist der Plan beglaubigt einzureichen.

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Sichtzonen im Massstab 1:100, vollständig vermasst. Bei Umbauten/Planänderungen Farbschema: bestehend grau oder schwarz, Abbruch gelb, neu rot.

  • Entwässerungspläne der Liegenschaft samt Berechnung der Versiegelungsflächen; die Stadt stellt dafür eine Berechnungstabelle (xlsx) zur Verfügung.

  • Pläne der Umgebung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten sind Bestandteil der Baugesuchsakten.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Seit 1.1.2024 sind Baugesuche an die Stadt Aarau digital über die Plattform «DIBA Aargau» (Smart-Service-Portal des Kantons) einzureichen; auf eBau Aargau besteht seit 5.12.2025 nur noch lesender Zugriff. Gesuch und Beilagen müssen nicht unterzeichnet und nicht in Papier nachgereicht werden.

  • Die in DIBA hochzuladenden Dokumente sind vorgängig zu beschriften (z. B. «Plan Grundriss EG, 1:100», «Nachweis Schallschutz Wärmepumpe»).

  • Dem Baugesuch ist ein amtlicher Grundbuchauszug (ohne Kostenangaben) beizulegen.

  • Baubeschrieb mit Angaben zu Zweck, Materialisierung und Konstruktion des Vorhabens.

  • Die Baukosten sind als Berechnung mit dem Gesuch einzureichen.

  • Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Nachweis/Berechnung der erforderlichen Auto- und Veloabstellplätze.

  • Berechnung der Nutzungsziffern (Ausnützungs-, Bau-, Grünflächen- und Überbauungsziffer) sowie des Wohnanteils.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Dokumente, die grösser als A3 sind

    Dokumente, die grösser als A3 sind, sind parallel zur digitalen Eingabe ausgedruckt im Doppel einzureichen, unterzeichnet oder mit Unterschriftenblatt. Gilt auch für Unterlagenergänzungen grösser A3.

  • Nur wenn: in Abhängigkeit des Bauvorhabens

    Ein Brandschutzkonzept ist als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen (in Abhängigkeit des Bauvorhabens).

  • Nachweis des Lärmschutzes (z. B. bei lärmigen Anlagen oder Lagen in lärmbelasteten Gebieten) gemäss Unterlagenliste der Stadt.

  • Nachweis des Schallschutzes (z. B. für Wärmepumpen) gemäss Unterlagenliste der Stadt.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben sind die Formulare der Prüfstellen beizulegen: AGV Hochwasser/Brandschutz, AWA Arbeitsplatzsicherheit, AMB, BVU/AFB, PROCAP (hindernisfreies Bauen).

  • Nur wenn: Bei reduzierten Grenzabständen für Klein-, An- und Tiefbauten

    Bei reduzierten Grenzabständen für Klein-, An- und Tiefbauten ist das städtische Formular (Zustimmung der Nachbarschaft) einzureichen.

  • Nur wenn: Für die Behandlung im vereinfachten Verfahren

    Für die Behandlung im vereinfachten Verfahren stellt die Stadt ein eigenes Formular zur Verfügung, das dem Gesuch beizulegen ist.

Einreichen

Baugesuche in Aarau laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Stadtbauamt, Sektion Baubewilligungen, Rathausgasse 1, 5000 Aarau. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Aarau entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Aarau; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.