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Unterlagen für einen Abbruch in Aarau
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Aarau braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Aarau, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationsplan im Massstab 1:500 mit vollständig vermassten Grenzabständen; für Neu- und Erweiterungsbauten ist der Plan beglaubigt einzureichen.
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Sichtzonen im Massstab 1:100, vollständig vermasst. Bei Umbauten/Planänderungen Farbschema: bestehend grau oder schwarz, Abbruch gelb, neu rot.
Pläne der Umgebung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten sind Bestandteil der Baugesuchsakten.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Seit 1.1.2024 sind Baugesuche an die Stadt Aarau digital über die Plattform «DIBA Aargau» (Smart-Service-Portal des Kantons) einzureichen; auf eBau Aargau besteht seit 5.12.2025 nur noch lesender Zugriff. Gesuch und Beilagen müssen nicht unterzeichnet und nicht in Papier nachgereicht werden.
Die in DIBA hochzuladenden Dokumente sind vorgängig zu beschriften (z. B. «Plan Grundriss EG, 1:100», «Nachweis Schallschutz Wärmepumpe»).
Dem Baugesuch ist ein amtlicher Grundbuchauszug (ohne Kostenangaben) beizulegen.
Baubeschrieb mit Angaben zu Zweck, Materialisierung und Konstruktion des Vorhabens.
Die Baukosten sind als Berechnung mit dem Gesuch einzureichen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Dokumente, die grösser als A3 sind
Dokumente, die grösser als A3 sind, sind parallel zur digitalen Eingabe ausgedruckt im Doppel einzureichen, unterzeichnet oder mit Unterschriftenblatt. Gilt auch für Unterlagenergänzungen grösser A3.
Nur wenn: Bei reduzierten Grenzabständen für Klein-, An- und Tiefbauten
Bei reduzierten Grenzabständen für Klein-, An- und Tiefbauten ist das städtische Formular (Zustimmung der Nachbarschaft) einzureichen.
Nur wenn: Für die Behandlung im vereinfachten Verfahren
Für die Behandlung im vereinfachten Verfahren stellt die Stadt ein eigenes Formular zur Verfügung, das dem Gesuch beizulegen ist.
Einreichen
Baugesuche in Aarau laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Stadtbauamt, Sektion Baubewilligungen, Rathausgasse 1, 5000 Aarau. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Aarau entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Aarau; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.