baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch
Unterlagen für eine Zweckänderung in Aadorf
Thurgau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Aadorf braucht 20 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Thurgau und der Gemeinde Aadorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.
Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).
Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).
Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).
Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).
Hinweis: Vor Einreichung des Baugesuchs aufzustellen; die Gemeindebehörde kann Abbrüche und geringfügige Vorhaben davon befreien.
Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).
§ 101 Abs. 1 PBG; § 107 Abs. 1 PBG
Die Kanalisationseingabe ist als separates Plandossier in 5-facher Ausführung einzureichen.
Original-Katasterpläne im Massstab 1:500 sind bei der Geotopo AG, Breitenstrasse 16, 8500 Frauenfeld (Tel. 052 724 03 50, info@geotopo.ch) zu beziehen; sie dürfen maximal 1 Jahr alt sein. Projektierte Bauten (inkl. unterirdische) eintragen, Grenz-/Gebäudeabstände und Gebäudedimensionen bei Neu- und Anbauten vermassen.
Projektpläne zusätzlich mit Gefälle von Garagen-/Parkplatzzufahrten, Treppen- und Korridorbreiten, Boden- und Fensterflächen, Raumhöhen, unbeheizten Räumen sowie Feuerungs-/Brandschutzeinrichtungen; Umgebungsplan mit Zu-/Wegfahrten, Aussenparkplätzen, Spielplatz und Containerplatz.
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).
Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.
Hinweis: Jedem Baugesuch beizulegen, bei dem Aushub oder Bodenaushub anfällt, auch wenn dieser vor Ort verbleibt.
Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).
§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV; Formular Deklaration Erdarbeiten
Hinweis: Bei Neu-, An-, Auf- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen von Wohn-, Spital- und Heimbauten.
Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).
§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV; Formular Schutzplatzsteuerung
Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Aadorf verlangt die Baugesuchspläne 4-fach (kantonale Baseline: mindestens 3-fach) und das Baugesuchsformular 1-fach.
Der Energienachweis ist bereits geprüft in 1-facher Ausführung beizulegen; Schutzplatzsteuerung und Deklaration Erdarbeiten ebenfalls 1-fach.
Um-/Anbauten rot, Abbrüche gelb markieren; Pläne 1:100 (Katasterplan 1:500), in Papierform auf A4 gefaltet, mit Originalunterschriften. Alle Formulare und Pläne sind zu datieren und von Gesuchsteller, Eigentümer und Projektverfasser zu unterzeichnen.
Die Visiere sind gleichzeitig mit dem Einreichen des Baugesuchs zu stellen; dies gilt ausdrücklich auch für Anbauten und Terrainveränderungen.
Die Baugesuchsprüfung wird nach der Beitrags- und Gebührenordnung der Gemeinde Aadorf verrechnet; Kosten externer Prüfungen (kantonale Stellungnahmen, Kanalisation) werden dem Gesuchsteller belastet.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist.
Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).
§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV
Nur wenn: bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten
Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.
Nur wenn: In der Gefahrenzone, wenn der Objektschutznachweis sicherstellen muss, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.
In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.
§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i.V.m. § 21 Abs. 1 PBV
Nur wenn: Für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen.
Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).
§ 41 PBV i.V.m. § 84 Abs. 1 PBG
Einreichen
Baugesuche in Aadorf laufen über Papier. Zuständig ist Amt für Bau und Umwelt, Bereich Hochbau, Gemeindeplatz 1, Postfach 71, 8355 Aadorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Aadorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Aadorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.